Muss ich den Führerschein neu machen oder kann ich einen neu bekommen?

Hallo Leute, ich brauche hier wirklich niemanden der mir hier meinen Fehler vor die Augen hält.Ich will einfach nur wissen, ob ich mein Führerschein komplett NEU machen muss, oder einfach ein neuen Führerschein nach diesen 3 Monaten beantragen muss, und ein neuen Führerschein gedruckt bekomme.Von dem Brief werde ich nicht wirklich Schlau, da steht nicht wirklich was genau auf mich zu kommt.Von einem MPU ist auch keine rede, also wird mir der Führerschein nur entzogen?

So wie ich es Verstanden habe:

Ich muss mein Führerschein 3 Monate abgeben, kann Antrag stellen das ich ihn wieder bekomme, muss jedoch dann ein neuen Führerschein Bezahlen, weil ich den alten nicht wieder bekomme. Sprich, so als hätte ich ihn verloren und lasse ein neuen herstellen?

Oder wie sieht das aus ?

Also in der Fahrschule neu machen muss ich ihn nicht?

Weiß jemand was mich das kostet? Habe wegen dem letzten Blitzer schon ca. 260€ bezahlt, muss jetzt noch mal 150€ Zahlen.

Dann wenn ich ihn wieder bekomme bestimmt noch mal ? Wieviel? Weiß das jemand?

Vielen dank jetzt schonmal für Hilfreiche antworten!

Falls die Bilder nicht zu erkennen sind, die ich hier hochgeladen habe :

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MPU, Führerschein, Weg
WEG - können wir gezwungen werden eine Reinigungsfirma für die Treppenhausreinigung zu beauftragen?

Ich habe schon einige Zeit im Netz gesucht, aber nicht genau für unser Problem etwas gefunden. Sondern Fragmente, die ich hier teilweise wiedergebe. Über eine Beurteilung wäre ich sehr dankbar.

Folgende Situation:

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Parteien, 3 Hauseingänge; in unserem Haus 4 Wohnungen, davon 3 Eigentümer und eine Mieterin. In der Einladung zur Eigentümerversammlung steht: „6. Vergabe der Treppenhausreinigung (Antrag Frau K.) Die Treppenhausreinigung soll zukünftig an eine Firma vergeben werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 10,00 € pro Wohnung und Monat.“ Mein Mann und ich wollen das nicht, sondern bei der bisherigen Lösung, selbst reinigen bleiben. Welche formalen Möglichkeiten haben wir? Zunächst ist die Formulierung an sich ja schon unklar. Worüber genau soll eigentlich wer abstimmen? Soll es für die gesamte Eigentümergemeinschaft gelten? Nur für unser Haus? (Soviel ich weiß – ja). Stimmen alle für uns oder nur wir 4 für unser Haus? In der Hausordnung steht: „Die Sauberhaltung und Pflege des Treppenhauses obliegt den Eigentümern.“ Auch wenn das auch ein altmodisches Wort ist, bedeutet es ja wohl, das es einerseits unsere Pflicht ist, andererseits, dass wir auch selbst bestimmen können, wie wir es das Treppenhaus säubern. Somit ginge es bei dem Antrag um eine Änderung der Hausordnung. Die anders hätte angekündigt werden müssen. Könnte dann an dem gleichen Tag über die Änderung der Hausordnung abgestimmt werden? Stimmen alle Eigentümer ab? Oder müsste ein Antrag (für die nächst Versammlung) gestellt werden, dass für unser Haus eine extra Hausordnung gelten darf? Wenn trotzdem abgestimmt werden soll. Können wir uns weiterhin weigern, weil kein konkretes Angebot vorliegt und die Nennung der Kosten von 10,- € zu niedrig angesetzt sind? Wenn die Verwalterin sagt, dass sie bestimmt, weil wir uns nicht einigen können, kann sie das? Oder muss dann ein Vorwurf gegen uns vorliegen? (Der vorher schriftlich hätte formuliert werden müssen?) Gibt es noch weitere Ansätze? Vielen Dank im Voraus! Gudrun

Eigentümergemeinschaft, Hausordnung, Weg, Wohnungseigentum, Treppenhausreinigung