Hallo liebe Community,

Wir besitzen eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss. In der Teilungserklärung gehört der Spitzboden zum Sondereigentum und ist dort auch in den Eigentumsanteilen dazu gerechnet.

Ferner steht in der Teilungserklärung, dass Wandputz und Wandverkleidung (auch jene die nicht zum Sondereigentum, aber zur Wohnung gehören) und Holzdecken sowie die nicht tragenden Wände zum Sondereigentum GEHÖREN.

Soviel erstmal dazu.

Nun ist meine Frage, ob der Spitzboden umgebaut werden kann (natürlich ohne das das Gemeinschaftseigentum, sprich das Dach berührt oder verändert wird also ohne einbau von neuen Fenstern)

Also:

Darf Dämmung angebracht werden?

Darf der Zugang zum Spitzboden verlegt werden?

Und natürlich, ob dies ohne eine Zustimmung von den Miteigentümern zu realisieren ist.

Sollte ich noch wichtige Angaben vergessen haben dann schreibe ich diese natürlich dazu.

(Zum Umbau würden wir uns natürlich auch beim zuständigen Bauamt erkundigen, es geht mir lediglich um eine erste Einschätzung :D )

Vielen Lieben Dank