Boni bekommt man bei Stromtarifen wie denen, die man bei eprimo über verivox bekommt, nur, wenn man auch im Vertrag bleibt. Richtig?

Die Stromanbieter locken Kunden ja immer mit diversen Boni wie z.B. den "Neukundenbonus". Ich habe aber auch schon oft gelesen, im Kleingedruckten, da, wo sonst kaum einer mal liest, dass diese Boni erst gewährt werden, wenn man den Vertrag nicht direkt nach 1 Jahr wieder kündigt.

Denn die Leute wollen ja immer billig haben und wechseln dann, wenn sie es dann aber tun (je nach Vertrag) bezahlen sie doch gewiss in irgendeiner Form dafür.

Oft wird ein Bonus ja auch mit dem oder den ersten Abschlägen verrechnet, wie es auf den Seiten der Stromanbieter heißt.

Aber ist man im Grunde genommen wirklich so billig dran wie es verivox online suggeriert?

Denn ich habe z.B. bei verivox einen Tarif von Eprimo gefunden. 1500 kWh im Jahr Verbrauch. Abschlag: 31,69 €. Eprimo PrimaKlima

Ich frage mich, ob dieser Abschlag realistisch ist oder ob der nach Vertragsabschluss oder zumindest nach 12 Monaten nicht doch ganz anders aussieht in der Wirklichkeit.

Hinzu kommt: Wenn ich auf eprimo direkt gehe, online, dann bekomme ich den selben Tarif für 43,92 € angezeigt, aber auch einen Tarif namens "Grünstromcommunity" für 37,88 €.

Ich nehme an, man wird sich beim Bestellvorgang über verivox auch ein Kundenkonto bei verivox anlegen müssen (?) und in dem Zuge dann auch seine Daten angeben. Mit irgendetwas muss verivox ja auch Geld scheffeln.

Haushalt, Finanzen, Geld, Wirtschaft, Strom, Stromanbieter, Vertrag, Verivox
bAV Verzichtserklärung?

Ich habe im Mai diesen Jahres meinen Arbeitgeber gewechselt & habe von meinem alten Arbeitgeber eine bAV vom Volkswohl Bund (bin sehr zufrieden mit dieser Versicherung). Mein neuer Arbeitgeber hatte mir damals vermittelt (vor Vertragsabschluss), dass es möglich wäre, dass er diese Versicherung von mir übernimmt. Nachdem ich den Vertrag unterschrieben hatte & ihn ein paar Wochen erneut gefragt habe, ob er diese übernimmt, wollte er meine Unterlagen dazu haben & hat sie „prüfen“ lassen. Dann kam er zu mir und meinte er wäre vertraglich schon an eine andere Versicherung gebunden (Aachen Münchner) & könne deshalb meine alte bAV nicht übernehmen. Er kam dann mit einem Vertrag von seiner bAV, diesen Vertrag hab ich prüfen lassen & mir wurde davon abgeraten (mehr Vorteile für AG, statt AN). Jetzt wurde ich vor die Wahl gestellt, den Vertrag zu unterschreiben oder eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Ich möchte den Vertrag nicht, muss ich die Verzichtserklärung unterschreiben? Befinde mich gerade in einer Zwickmühle, da ich ja lediglich auf seinen Vertrag verzichten möchte, nicht auf die Zahlung einer bAV. Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb er meine Versicherung nicht einfach weiter übernehmen kann.

Der Versicherungsmensch der den Vertrag vermittelt ist übrigens mein Chef sein Sohn. Ich persönlich hab nicht allzu viel Ahnung von Versicherungen, aber mir ist die ganze Sache nicht ganz geheuer, da der Versicherungsmensch eiskalt schien und es für mich so rüber kam, als würde er alles machen um diesen Vertrag abschließen zu können. Das Beratungsgespräch begann übrigens mit 5 Min. erzählen was für eine Versicherung es ist, danach fiel auch schon der Satz „ich bräuchte 3 Unterschriften von ihnen“... Der Vertrag an sich wurde in dem Gespräch (was Max. 15 Min. waren) nicht gezeigt, auf keine Details eingegangen. Habe den Vertrag mitgenommen & nichts unterschrieben.
Habe übrigens eine Kollegin, die im Juli ebenfalls neu in der Praxis angefangen hat & bei ihr ist die gleiche Situation, wie bei mir.

Ich hoffe, ich habe meine Situation nicht allzu verwirrend geschildert, mich würde einfach nur interessieren, ob ich verpflichtet bin eine Verzichtserklärung zu unterschreiben oder nicht?

Versicherung, Recht, Vertrag, arbeitgeberrecht, bAV, betriebliche Altersvorsorge, verzichtserklärung, Arbeitnehmerrecht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Züchter tritt vom Verkauf des Kitten zurück, Hilfe!?

Guten Tag,

ich hoffe jemand kennt sich gut aus und kann mir helfen.

Ich habe vor paar Wochen ein Kitten bei einer Züchterin reserviert gehabt

(Beleg ist vorhanden, wo auch draufsteht:

"Reservierung für das weibliche Ragdoll-Perser-Mix Kitten geb.30.06.20 an ..."aber es wurde leider kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht).

Da das Kitten jetzt 12 Wochen alt ist, wollte ich es heute abholen und habe auch schon ein Zugtickt gebucht (Stornierungen geht nicht mehr).

Die Züchterin meinte gestern abend (17 Uhr), dass ihr Kater sich verletzt hat, sie zum Tierarzt geht und die kleine mitnimmt um spontan noch ein Hörtest mit ihr zu machen (ticket war zu diesem Zeitpunkt schon gebucht).

Sie infomierte mich dann gegen 22 Uhr, dass die kleine taub sei und mir die Anzahlung zurückzahlen kann. Ich sagt ihr dann, dass es für mich kein Problem sei, dass die katze taub ist. Sie wollte mir dann eines der jungen verkaufen (die nicht taub sein sollen), ich stimmte nicht zu, weil ich mich schon in die kleine verliebt habe.

Daraufhin meinte sie, dass ihr Tierarzt ihr geraten hat, dass das Kätzchen noch bei der Mutter bleiben soll aber ich gerne ein jungen mitnehmen kann. Ich stimmt ihr wieder nicht zu und schrieb ihr, dass ich bereits ein ticket gebucht habe, um die kleine morgen also heute abzuholen.

Heute morgen meinte sie dann: "Ich hab das Geld schon zurück überwiesen. Tut mir leid aber meine Eltern lassen mich die Katze nicht gegen tierärztlichen Rat abgeben".

Ich rief dann heute bei ihrem Tierarzt an, wo sie gestern hingehen wollte um mich Zu informieren und er meinte, dass sie gestern nie da war!!

Ich schrieb ihr daraufhin, dass ich nicht zustimme wegen der Zurücktretung vom Verkauf und konfrontierte sie mit ihrer Lüge.

Woraufhin sie mir schrieb, dass ich kein rechtlichen Anspruch auf die Katze habe und das Geld spätestens morgen auf mein Konto sei. Ich bin aber der Meinung, dass ich aber mit der Reservierung natürlich ein Anspruch auf die Katze habe und auch rechtlich vorgehen kann, was ich ihr auch geschrieben habe.

Jetzt schrieb sie mir gerade: "13:30 Uhr gibt es einen Tierarzttermin bis jetzt ist die Katze nicht transportfähig".

Ich bin echt verzweifelt und fühle mich von ihr verarscht.

Was sagt ihr dazu? Was kann ich machen oder am besten vorgehen?

Ich bedanke mich im voraus für Eure Ratschläge und hoffe jemand kennt sich damit aus.

Lg

Betrug, Recht, Krankheit, Kaufvertrag, Vertrag, betrogen, Reservierung, Züchter, Katzenjunges
Rückruf Vertrag?

Guten Tag,

Ich hatte eine kieferorthopädische Behandlung, die jetzt abgeschlossen ist.

leider sind am Ende meine Zähne unten immer noch ein wenig schief, auch wenn natürlich deutlich besser als zu Beginn.

der Arzt meinte, mehr könne er nicht machen, ich habe mir da eine zweite Meinung eingeholt und diese meinten dass es medizinisch gesehen alles gut gemacht wurde, nur die verschachtelten Zähne unten aus ästhetischen Gründen noch besser gehen könnten.

Da der Arzt auch oft ziemlich auf Geld aus ist und wahrscheinlich deshalb auch nicht noch eine Runde mit mir reden wollte, muss ich wohl damit leben.

womit ich jedoch nicht leben kann ist die schlussrechnung. Denn zuvor hat der Arzt mir alles als super Angebot angepriesen und gesagt dass alles komplett 4000 € kostet und am Ende der retainer höchstens 150 € drauf.

Nun habe ich einen Vertrag vorgesetzt bekommen, für die letzten halteschienen die ich jetzt immer dauerhaft tragen muss.

leider habe ich nicht gesehen dass im Kleingedruckten stand, dass die Schienen zusammen 60 € kosten, und dort jedoch noch mal der Posten außervertragliche Leistungen aufgeführt wurde, der 500 € extra entspricht. Leider habe ich keine Ahnung was mit außervertraglichen Leistungen gemeint ist, außerdem wurde das auch nicht mit mir abgesprochen, sondern mir wurde der Vertrag einfach hingelegt und gesagt dass das die Kosten für die Anfertigung der Schluss Spangen sind.

Leider kenne ich mich rechtlich nicht aus, kann ich solch einen Vertrag oder wie man so einen Zettel nennt, widerrufen? Ich werde natürlich vorher mit dem Kieferorthopäden noch einmal ganz vernünftig sprechen und mir ist natürlich bewusst, dass ich selbst schuld bin wenn ich so etwas unterschreibe, jedoch war ich auch dazu gezwungen, weil ich dir Schienen benötige, da sich sonst würde dir Zähne verschieben.

während der Behandlung ist mir eine Zahnspange auch mal kaputt gegangen, weil ich nach ziemlich starke knirsche und diese Spangen besonders dünn sind.

daraufhin hat der kieferorthopäde mir gesagt, dass wenn ich ihm nicht 600 € Bar gebe, er die Behandlung abbrechen wird weil ich das Equipment kaputt gemacht habe und meine Zähne neu gescannt werden müssten.

aber ich konnte ja nichts dafür dass die Spange durch meinen Knirschen nachts kaputt geht und die Praxis wegen Urlaub 3 Wochen geschlossen ist.

Ich habe das Geld dann trotzdem bezahlt, damit die Behandlung weitergeht. Deshalb war ich über diese schlussrechnung mit den außervertraglichen Leistungen sehr enttäuscht, weil ich ihm gesagt habe dass ich ihm seinen finanziellen Verlust freiwillig ausgleiche, er mir dann aber am Ende noch einmal 500 € extra aus der Tasche zieht.

ich hoffe jemand kann mir in der Hinsicht helfen oder einen Tipp geben vielen Dank

Vertrag, Invisalign, Kieferorthopäde, Zahnspange
Angestellter Hausverwalter schließt Verträge ab - unwirksam?

Folgender Fall:

Die Eigentümergemeinschaft eines Hauses haben die ABC GmbH zur Hausverwaltung bestellt inkl. Verwaltervertrag, Vollmachten usw. Die ABC GmbH darf lt. Vollmacht Rechtsgeschäfte für die Eigentümergemeinschaft abschließen.

Ein Mitarbeiter der Hausverwalter ist zudem nebenberuflich Selbstständig als XYZ Einzeltunternehmen tätig im Bereich Handwerk. Eben dieser Mitarbeiter der ABC GmbH schließt nun einen Vertrag mit seinem eigenen Unternehmen XYZ ab bzw. beauftragt sich als Einzelunternehmen selbst, um eine Dienstleistung/Instandhaltung zu erbringen.

Die Rechnung wurde per Vorkasserechnung an die Eigentümergesellschaft gestellt, ging der Hausverwaltung zu und wurde bezahlt, dadurch erfolgte die Beauftragung und ein Kaufvertrag kam zustande.

Es existitert keine explizite Vollmacht im Rahmen des Arbeitsverhätnisses der ABC GmbH, allerdings gibt es eine "Duldungsvollmacht" da die Geschäftsführung der ABC GmbH duldet, dass deren Mitarbeiter Verträge - auch im Namen der vertretenden Eigentümergemeinschaften abschließen.

Daher müsste das Rechtsgeschäft wirksam sein. Durch die Duldungsvollmacht wurde es wirksam abgeschlossen und durch die Zahlung der Rechnung vollumfänglich beauftragt und schlussendlich auch abgewickelt.

Oder liege ich falsch?

Recht, Arbeitsrecht, Vertrag, Eigentümergemeinschaft, Handelsrecht, Hausverwaltung, Vollmacht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Wer kann von wem Schadensersatz verlangen?

Hi,

ich habe eine Frage und zwar:

Die Wohneigentümergesellschaft beauftragt einen Verwalter ( Verwaltervertrag zwischen denen). Der Verwalter beauftragt einen speziellen Dienstleister ( Verwalter sollte diesen finden, da es seine Aufgabe war.. also es wurde von der WEG beschlossen, dass der Verwalter so ein Vertrag machen soll). Der spezielle Dienstleister beauftragt einen selbständigen Subunternehmer, der jahrelang für diesen Dienstleister tätig ist.

Also: WEG--> Verwalter--> Dienstleister--> Subunternehmer

Während der unachtsamen Arbeit des Subunternehmers ( es geht um Baumkontrolle, ob die 100 Jahre lange Eiche fallen könnte. Der Subunternehmer stellt ein Gutachten über den Zustand des Baumes etc.) fällt der Baum am nächsten Tag. Es werden Autos beschädigt von den Miteigentümer des Mehrfamilienhauses. So die frage ist jetzt, wer von denen zahlt die Reparaturkosten der Miteigentümer und warum ? Im Prinzip hat der Subunternehmer wegen der unachtsamen Arbeit fahrlässig gehandelt, aber zwischen der WEG und dem Subunternehmer gibt es keinen direkten Vertrag nur zwischen dem Dienstleister und dem Subunternehmer (evtl. Werkvertrag? ). und zwischen dienstleister und Verwalter ( evtl, Werkvertrag / Dienstvertrag?) und zwischen dem Verwalter und der WEG (Verwaltervertrag).

Vielen Dank im voraus

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