Bekomme kein Arbeitsvertrag was tun?
Arbeite seid 3 Wochen und hab noch kein Vertrag bekommen immer ausreden ist das normal nach 3 Wochen kein Vertrag ?
5 Antworten
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Servus,
Bei mir war es so das ich nach einem Monat probezeit erst meinen Vertrag bekommen hatte. Wusste zwar was ich verdiene aber ohne Vertrag. Nach einem Monat bekam ich meinen Vertrag. Heisst solltest du nach einem Monat keinen Vertrag bekommen nachfragen auf höflicher Basis. Max. 1 Monat da dann entschieden wird ob du fix dabei bist oder nicht. Sollte der dienstvertrag aufgelöst werden hast du dennoch das Recht den Vertrag mit eintritt/austritt zu erhalten. Beachte wenn du deinen Vertrag bekommst das auch die Eintritts Zeit korrekt ist.
Lg
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Im Grunde hast du mein Kommentar verfeinert in deinem Post. Aber ist auch das gleiche Spiel in österreich. Deshalb schrieb ich "max. 1 Monat". :)
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Oesterreich? Im deutschen Arbeitsrecht sieht es naemlich etwas anders aus.
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Das Nachweisgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber spaetestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhaeltnisses einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszufertigen hat. Allerdings sieht es keinerlei Sanktionen fuer den Fall vor, dass er es nicht tut.
Du hast aber bereits einen muendlichen unbefristeten Arbeitsvertrag. Sofern nicht ausdruecklich einje Probezeit vereinbart wurde, auch ohne Probezeit (die allerdings allgemein massiv ueberbewertet wird und im Grunde nicht viel wert ist).
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Auch mündliche Absprachen haben ihre Gültigkeit. Abgesehen davon gilt immer eine gesetzlich vorgegebene Basis, auch wenn keine Schriftform vorliegt.
Kritisch wird es, wenn ihre Vereinbarungen über die Basis hinaus abgeschlossen habt. Dann wirds schwierig mit dem Nachweis wenn nichts schriftlich vorliegt.
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Dann bist du auch noch kein Angestellter. Du bekommst ohne Vertrag kein Geld.
Viel Spaß vor Gericht.
Erst unterschreiben und dann arbeiten! Lass dir das eine Lehre sein
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Bitte bring hier keine Unruhen rein wenn sich Leute besser auskennen als du. Bleib sachlich und wenn du dich nicht auskennst spar dir dein Kommentar den sowas verwirrt nur den Fragesteller!
Grüße
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... ohne Vertrag ...
Ein Vertrag besteht ohne Zweifel, naemlich ein muendlicher.
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Ggf. ein Hinweis auf das Nachweisgesetz geben; spätestens nach einem Monat nach vereinbarten Beginn sind die wichtigsten Vertragsbestandteile schriftlich niederzulegen (Paragraph 2 NachwG).
Arbeitsverträge gelten nur schriftlich!