Nachmieter verweigert Zahlung für die Möbel nach Zustimmung?

6 Antworten

Ist das ganze schriftlich festgehalten worden? Bestenfalls fungierend als Kaufvertrag diesen der Käufer so zugestimmt hat? Da reicht auch ein Chat wo ersichtlich ist dass er den Kauf der Möbel einwilligt. Denn dann, auch nur dann könntest du es via zivilklage geltend machen.


arana 
Beitragsersteller
 22.09.2020, 12:24

Ja wir haben auch Chatverläufe, wo wir darüber reden und alles

FoxxiiOnFire  22.09.2020, 12:28
@arana

Dann besteht die Möglichkeit das wie schon erwähnt zivilrechtlich geltend zu machen. Ob sich dieser Aufwand jedoch lohnt, ich weiß nicht, aus der Erfahrung heraus weiß ich das zivilrechtliche Belange bis zu 3 Jahre dauern können.

Also grundsätzlich bist du natürlich im Recht. Wichtig für dich ist hier an dieser Stelle, ob du die Absprachen beweisen kannst. Hast du es im Idealfall schriftlich gemacht? Oder gibt es wenigstens einen Zeugen oder gar mehrere? Sein Wunsch den Preis jetzt zu drücken oder dich die Möbel abholen zu lassen, dem Wunsch musst du nicht entsprechen.

Grundsätzlich kannst du natürlich einen Anwalt beauftragen, wie hier schon gesagt wurde, musst du natürlich erstmal dessen Kosten übernehmen. Das geht halt nach dem Schema, wer die Musik bestellt, der bezahlt sie. Letztlich könntest du natürlich diese Kosten bei deinem Nachmieter geltend machen, das ist natürlich insgesamt wieder davon abhängig, ob du die Situation mit den Möbeln irgendwie beweisen kannst und wie er überhaupt finanziell da steht.

Weiß denn der Hauptmieter der Wohnung um die Situation? Und was sagt er dazu?

Meine Frau ist auch Anwältin, die ist schon mal bei solchen Kleinigkeiten so freundlich und macht einen überschaubaren Gesamtbetrag für Erstberatung plus ein einzelnes Anschreiben in diesem Fall an deinen Nachmieter für 100-150 €. Machen aber nicht alle Anwälte. Häufig Knicken solche Leute wie der Nachmieter dann ein, wenn erstmal der richtige Briefkopf über dem Anschreiben steht. Mit diesem Anschreiben kannst du dann auch gleich die Rechtsanwaltskosten geltend machen. Dafür solltest du aber sicherlich vorher eine Frist und womöglich eine Nachfrist gesetzt haben für deinen Nachmieter bezüglich der Zahlung.

Ich würde deinen Nachmieter noch mal schriftlich per Einschreiben zur Zahlung auffordern und hier drin auch darauf hinweisen, dass du dir ansonsten rechtliche Unterstützung besorgst, die weitere Kosten für ihn entstehen lassen. Dann kann er sich selbst schon mal überlegen, ob er es darauf ankommen lassen möchte.

Du bist im Recht - was dir aber erstmal nichts nützt, wenn er sich weiterhin weigert. Du kannst gerne einen Anwalt beauftragen - den zahlst aber erstmal du...


arana 
Beitragsersteller
 22.09.2020, 10:53

Was meinst du mit „erstmal“ ? Werden die Anwaltskosten übernommen? Lohnt dich das überhaupt für 300€

SirKermit  22.09.2020, 11:02
@arana

Anfangs wird gar nichts übernommen, denn du bezahlst den RA und evtl. Gerichtskosten zunächst aus deiner eigenen Tasche. Es ist ein Zivilprozess und die Kosten werden denjenigen aufgebrummt, die sich beklagen (bchönes Wortspiel ;-) )

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes hand, sagt der Volksmund. Kurz: wirf dein gutes Geld dem schlechten Geld nicht hinterher. Wenn der Käufer nicht zahlen will oder kann, was bringt es? Nur ärgerlichen Aufwand mit dem Risiko, auf einem Teil oder den ganzen Kosten sitzen zu bleiben.

Beim nächsten Mal bei Übergabe bar auf Kralle und fertig.

FoxxiiOnFire  22.09.2020, 12:30
@arana

Ehrlich gesagt, die 300 Euro sind fix die Anwaltskosten. Erstmal bedeutet das wenn der "Schuldner" den Prozess verlieren sollte, ihn die Anwalts-und Gerichtskosten auferlegt werden.

Ein Kaufvertrag scheint ja zustande gekommen zu sein. Wirst du das aber im Bestreitensfall auch beweisen koennen? Beispielsweise mit Zeugen, Mailverkehr u.s.w.?

Wenn ja, kannst du jedes Mal einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, wenn eine Rate nicht gezahlt wurde. Wenn aber nicht, hole die Moebel ab oder - wenn dir das zu aufwendig ist - schenke sie ihm und vergiss die Sache.

Du schreibst aber an einer anderen Stelle, es handele sich um einen Schueler. Ist er mindestens 18? Wenn nicht, vergiss es. Die Eltern werden behaupten, dem Kaufvertrag nicht zugestimmt zu haben. Somit wird es dann gar keinen wirksamen Kaufvertrag mehr geben.

Wenn du die Absprache beweisen kannst, ist alles supi.

Sicher zählt das, ihr hattet 300 vereinbart und das steht.

Aber er wird eh kein Geld zum Haften haben, also kannst dir den Rechtsweg sparen.


arana 
Beitragsersteller
 22.09.2020, 10:57

Was sollte ich als nächstes tun? Einfach „aufgeben“ und meine Möbel abholen?

VampireSlayer  22.09.2020, 10:58
@arana

Hat er Geld, kannst du die Absprache beweisen?

Dann verklage ihn, kostet ihn richtig Geld und Streß.

Sonst hole sie ab.

arana 
Beitragsersteller
 22.09.2020, 11:00
@VampireSlayer

Er ist Schüler, bekommt schüler-Bafög und Kindergeld, sonst glaube ich nichts.

uschifragen  22.09.2020, 12:17
@arana

Ja, hol' sie ab und mach sie in seinem Zimmer klein. Wenn er clever ist, verlangt er noch Geld für das Einstellen der Möbel.

VampireSlayer  22.09.2020, 12:28
@uschifragen

Wenn du mir das sagen würdest, könntest noch eine Anzeige wegen gefährlicher KV draufpacken.

Ich schlage dann den Stuhl auf dir kaputt.

Und mich juckt die Anzeige gar nicht.

Aber dich die Schmerzen.

Auch wenn du damit gar nicht durchkämst, ich verletzte dich trotzdem.

VampireSlayer  22.09.2020, 12:39
@uschifragen

Ich bin superaggro....

Nix klappt gerade.

Wir eiern seit einem ganzen fcking Monat an der Anschlussfinanzierung für unser Haus rum.

Es ist nur eine Anschlussfinanzierung und dieser Pisser will alles Mögliche haben.

Jetzt kann er auf den Fotos der Architektenberechnung angeblich nix erkennen und ich soll es ihm nochmal berechnen.

Dieses dumme Schwein, wenn er nicht richtig günstig wäre, hätte ich ihn zum Teufel gejagt und wäre woanders.

Wenn er jetzt nicht klarkommt., zahle ich 0,2% Zins mehr und er soll mich am Arsch lecken.