Wer kann von wem Schadensersatz verlangen?

Hi,

ich habe eine Frage und zwar:

Die Wohneigentümergesellschaft beauftragt einen Verwalter ( Verwaltervertrag zwischen denen). Der Verwalter beauftragt einen speziellen Dienstleister ( Verwalter sollte diesen finden, da es seine Aufgabe war.. also es wurde von der WEG beschlossen, dass der Verwalter so ein Vertrag machen soll). Der spezielle Dienstleister beauftragt einen selbständigen Subunternehmer, der jahrelang für diesen Dienstleister tätig ist.

Also: WEG--> Verwalter--> Dienstleister--> Subunternehmer

Während der unachtsamen Arbeit des Subunternehmers ( es geht um Baumkontrolle, ob die 100 Jahre lange Eiche fallen könnte. Der Subunternehmer stellt ein Gutachten über den Zustand des Baumes etc.) fällt der Baum am nächsten Tag. Es werden Autos beschädigt von den Miteigentümer des Mehrfamilienhauses. So die frage ist jetzt, wer von denen zahlt die Reparaturkosten der Miteigentümer und warum ? Im Prinzip hat der Subunternehmer wegen der unachtsamen Arbeit fahrlässig gehandelt, aber zwischen der WEG und dem Subunternehmer gibt es keinen direkten Vertrag nur zwischen dem Dienstleister und dem Subunternehmer (evtl. Werkvertrag? ). und zwischen dienstleister und Verwalter ( evtl, Werkvertrag / Dienstvertrag?) und zwischen dem Verwalter und der WEG (Verwaltervertrag).

Vielen Dank im voraus

Auto, Schadensersatz, Wohnung, Recht, Gesetz, Law, Vertrag, Hausarbeit, BGB, Jura, Jurastudium, Wohneigentum, Reparaturkosten
Fragen zur Lösungsskizze der Hausarbeit in Jura?

Hallo,

ich bin im 1. Semester und schreibe meine erste Hausarbeit in Jura. Leider helfen meine Kommilitonen nicht, da ein großer Konkurrenzkampf zu herrschen scheint und erhoffe hier die Hilfe zu bekommen, die ich brauche. Im Sachverhalt geht es um einen Tierschutzaktivisten, der in die Wohnung einbricht, um zum Stall eines Bauers zu gelangen. Um dies zu schaffen, bricht er einmal in die Wohnung und dann in den Stall, der abgegrenzt der Wohnung liegt, ein. der Tierschutzaktivist filmt die Tiere um Beweismaterial zu haben, wie der Bauer mit seinen Tieren umgeht. Da sein Akku nicht ausreicht, kommt er am nachfolgenden Abend wieder zurück, um das Filmen fortzusetzen. dort sieht ihn der Bauer und will ihn nicht in den Stall durchlassen und versperrt den Weg. Der Tierschutzaktivist schlägt ihn und läuft in den Stall, um den Film fortzusetzen. Später sperrt ihn der Bauer ein und ruft die Polizei.

mir ist bewusst, dass ich § 123I StGB prüfen muss (Hausfriedensbruch), doch ich bin unsicher, ob ich es 3x prüfen muss. 1.Einbruch in die Wohnung, 2.Einbruch in einem Geschäftsraum (Stall), 3.erneuter Einbruch in einem Geschäftsraum, aber diesmal mit der Aufforderung zu gehen. (also der Einbruch am nächsten Tag)

Die Körperverletzungsdelikte sind auch einfach zu ermitteln und die Freiheitsberaubung habe ich auch erkannt.

Mein 2. großes Problem ist, was für ein Vergehen das filmische dokumentieren vom fremden Eigentum ( die Tiere im Stall) im Strafgesetzbuch ist.

Ich wäre wirklich glücklich eine Antwort zu bekommen, denn ohne richtige Lösungsskizze werde ich die Hausarbeit wohl nicht bestehen. ich bedanke mich schonmal im Voraus.

Recht, Hausarbeit, Jura, Strafrecht, Sachverhalt
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