Kann mir jemand diesen Satz in diesem Mietvertrag erklären?

7 Antworten

Beide Paragrafen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen, die in den dort genannten Faellen sowieso Anwendung finden. Ob die also auch noch mal extra im Mietvertrag stehen oder nicht, ist voellig Banane.

Geregelt ist das im BGB § 543 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html).

Dort steht auch, was grundsaetzlich ein wichtiger Grund ist, naemlich: "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann."

Weitere Regelung zur Kuendigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund finden sich in BGB § 569 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html).

Dies gilt allerdings nur, wenn ein wirklich berechtigter Grund vorliegt, zum Beispiel wenn du deine Miete zu lange nicht gezahlt hast. Dann kann der Vermieter dich rauswerfen und für die Kosten die ihm entstehen zur Kasse bitten.


zjzjg1280 
Beitragsersteller
 20.10.2020, 22:12

aber hier gibt es noch einen Satz
<§20 Hausordnung

Der Mieter erkennt die Hausordnung an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache.

In schwerwiegenden Fällen kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer

Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden, die dem Vermieter durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung und

durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig.>

Dieser scheint eher Ihrer Erklärung zu entsprechen.

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Xenortus  20.10.2020, 22:15
@zjzjg1280

Ich würde es eher so deuten:

Das eine ist wenn du nicht zahlst, das andere wäre Verstoß gegen die Hausordnung ^^

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zjzjg1280 
Beitragsersteller
 20.10.2020, 22:50
@Xenortus

Vielen Dank. Deswegen ist du ese Regelung also vernünftig.

Als Ausländer ist mir der komplizierte Mietvertrag etwas schwer zu verstehen. Ich bestätige sogar, ob der Vermieter tatsächlich eine Wohnung hat. Ich kann die Eigentumsbescheinigung des Vermieters nicht überprüfen.

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Xenortus  20.10.2020, 23:08
@zjzjg1280

Dann willkommen in Deutschland, dem Land der Bürokraten xD

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albatros  21.10.2020, 17:12
@zjzjg1280
durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig.>

Nicht bei Verletzung durch den Vermieter. Meldet sich der Mieter nicht fristgerecht an, bekommt er Probleme und nicht der Vermieter. Der muss nur die Wohnungsgeberbestätigung ordentlich ausfüllen und dem Mieter aushändigen.

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Der Passus ist m.M. nach rechtlich ungültig - es wälzt das Risiko bei Kündigung durch den Vermieter vollständig auf den Mieter ab, wenn er nicht sofort einen Nachmieter findet


DerRoll  20.10.2020, 22:08

Du hast das "aus wichtigem Grund" übersehen. Das bedeutet eine Kündigung durch den Vermieter aufgrund eines gravierenden Fehlverhaltens des Mieters.

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Das heißt, dass du trotzdem die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses weiter zahlen musst, auch wenn du schon früher auszieht.

Und falls eventuelle Renovierungsarbeiten oder Reperaturen anfallen, welche nicht zum Ende des Mietverhältnisses behoben werden, zählst du ebenfalls weiter Miete, bis eine Neuvermietung wieder möglich ist. (Oder bei folgender Mietminderung beim Nachmieter, durch etwaige von dir verursachte Schäden).

(Zumindest lese ich dies dabei heraus. Mal abgesehen davon, ob das zulässig ist oder nicht. Man möge mich korrigieren, wenn das falsch ist.)


albatros  21.10.2020, 10:49
zählst du ebenfalls weiter Miete, bis eine Neuvermietung wieder möglich ist.

Aber max. für einen Zeitraum der dem bei reguläter Kündigung entspräche (3 Monate).

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§17 wenn du deine Miete nicht bezahlst (wichtiger Grund), dann mußt du dem Vermieter den entstandenen Schaden bezahlen. Z,B. wenn er die Wohnung nicht vermietet bekommt, oder weniger Miete nehmen muß. Längstens für ein Jahr nach Rückgabe.

§20 kommt darauf an was in der Hausordnung steht. Da dürfen nur selbstverständliche Sachen stehen: Z.B. Das Treppenhaus ist sauber zu halten. Wenn da z.B. steht, daß die Mieter keine Waschmaschinen in ihrer Wohnung aufstellen dürfen, dann wäre es unzulässig. Also beschränkende Regelungen müssen nicht von dir hingenommen werden. Kannst du trotzdem alles unterschreiben.

Was unzulässig ist, dagegen kannst du dich später wehren, wenn der Fall eintritt. Also angenommen du stellst dir doch eine Waschmaschine in dein Bad, obwohl das in der Hausordnung verboten ist, dann kann der Vermieter nichts machen. Nur drohen. Er darf dir nicht kündigen.


zjzjg1280 
Beitragsersteller
 20.10.2020, 23:57

Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Sache, über die ich mir zuvor große Sorgen gemacht habe, ist: Der Vermieter hat uns aus Gründen, die im Mietvertrag nicht eindeutig angegeben sind, aus der Wohnung vertrieben, und wir mussten dafür eine Entschädigung zahlen.

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BenniXYZ  21.10.2020, 00:02
@zjzjg1280

Eigentlich kann man keinen Mieter vertreiben, außer er bezahlt seine Miete nicht. Im Zweifel holt man sich als Mieter Rat bei einem Mieterschutzbund oder in einer Verbraucherzentrale. Das geht alles auch online.

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albatros  21.10.2020, 10:45
Längstens für ein Jahr nach Rückgabe.

Das ist unzutreffend. Max. darf Mietausfall für die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten gefordert werden.

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