Krankheit, Urlaub und Feiertag im igz-Zeitarbeitsvertrag

Hallo Leute,

ich bin bei einem Verleihunternehmen das den Igz-Tarifvertrag hat. Ich werde übertariflich bezahlt und bekomme Fahrtkosten und Verpflegungszüschläge.

Nun war ich bisher pauschal bezahlt worden aber bei diesem neuen Zeitarbeitsunternehmen werde ich pro Stunde bezahlt. Sagen wir mal mit dem Betrag von 10 € (ich kriege mehr aber zur besseren Verständnis)

Im Tarifvertrag steht ja eine Arbeitszeit von 35 Stunden drin. Mein Unternehmen das mich ausgeliehen hat hat aber eine 39 Stunden-Woche. Das heißt generell bekomme ich pro Tag 7,8h * 10€ = 78€

Nun im Krankheitsfall (nach 4 Wochen), Urlaub oder Feiertag ist so wie ich es verstanden hatte will der Zeitarbeitgeber nur 7h (weil 35 Stunden pro Woche geteilt durch 5 Tage) entlohnen. D. h. 7h * 10€ = 70€ . Vielleicht habe ich es ja missverstanden und würde gern die Antwort wissen weil im März ja ein Feiertag ist.

  1. Also muss die Zeitarbeit 7h oder 7,8h(wie im Betrieb gefordert) entlohnen bei Krankheit, Feiertag oder Urlaub?

  2. Das die Verpflegungspauschale von X Euro pro Tag für Feiertage, Urlaub und Krankheitstage nicht bezahlt wird, kann ich natürlich verstehen aber wie siehts mit meinen Fahrtkostenpauschale von 80€ aus? Kriege ich da anteilig weniger? Ich hätte gedacht, dass ich diese voll bekomme, egal wieviele Tage ich arbeite, da dies ja eine Monatspauschale ist.

  3. Im ersten Monat hatte ich nur 5 Tage gearbeitet, weil am Ende des Monats angefangen hatte, da hat der AG die Monatspauschale für Fahrtkosten anteilig bezahlt.

Ich danke für Infos! Bitte keine Glaubenssätze abgeben sondern nur antworten wenn ihr es wisst.

Urlaub, Krankheit, Feiertag, Zeitarbeit
Kann ich mich weigern, mit meinen Eltern in den Urlaub zu fahren?

Hallo, ich hab ein großes Problem: Ich soll übermorgen mit meiner Familie in den Urlaub, das machen wir jedes Jahr- also wir fahren immer ins gleiche Hotel- aber diesmal möchte ich nicht mitfahren. Ich kann und will das jetzt nicht weiter begründen, aber ihr sollt wissen, dass ich nicht einfachen "kein bock" habe. Noch ein paar Fakten: mein großer Bruder fährt nicht mehr mit seit er 15 ist, momentan arbeitet er in dem Hotel für 1 Jahr, ich bin übrigens jetzt 15, meine Mutter hat das letztes Jahr, als wir noch dort waren, für dieses Jahr schon gebucht- ohne mich zu fragen, ob ich überhaupt will!! mein bruder ist schließlich mit 15 auch nicht mehr mitgekommen- auf die Idee hätte sie ja kommen können.. Ich hab da schon vor 2 Wochen mit ihr drüber gesprochen, aber sie sagt, ich könnte nicht 1 Woche allein zu Hause bleiben. Aber das weiß sie doch gar nicht! Ich muss zugeben, meine Eltern sind von meinem Bruder schon etwas "vorgeschädigt". Er kann nicht so gut mit Geld umgehen, und ist auch sonst nicht sehr selbstständig. Aber glaubt mir, ich bin das Gegenteil von ihm, ehrlich, und meine Mutter weiß das eigentlich. Wegen dem Geld, was jetzt schon bezahlt ist: ich tu wirklich alles, um da nicht hinfahren zu müssen- ich habe mein Taschengeld in den letzten 3 Monaten sowieso gespart. In ein paar Monaten könnte ich es ihr zurückzahlen. Ich überlegen schon, krank zu spielen, aber das kann ich nicht besonders gut. Deshalb meine Frage: Kann ich mich einfach weigern? Ich weiß, es gibt ein Aufenthaltsbestimmungsrecht oder so, aber meine Mutter wird mich ja nicht anzeigen, und sie kann mich schließlich nicht zum Auto tragen. ich bin sehr dankbar über alle Antworten, aber bitte nur ernstgemeinte. LG PS.: ich bin kein verwöhntes kleines Mädchen, was froh sein kann, in den Urlaub zu fahren.

Urlaub, Eltern

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