kann ich jeden freitag, also 28 mal im jahr den freitag, als urlaubstag nehmen?

19 Antworten

Theoretisch vielleicht ja, in der Praxis wohl eher kaum. Denn Dein Urlaub dient Dir als Erholungsurlaub. Das bedeutet, Du sollst mindestens ein oder zwei Wochen an einem Stück nehmen, damit Du wenigstens ein gewisses Maß an Erholung hättest. Und das wäre bei dieser Regelung sicher nicht unbedingt der Fall.

Wenn du so viel Urlaub hast und dein Chef dir das erlaubt... Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass er etwas dagegen hat, oft gibt es Regelungen, dass Urlaub möglichst am Stück genommen werden soll, es kann sein, dass ein Kollege dann Urlaub hat (die anderen wollen ihren Urlaub wahrscheinlich eher wochenweise) und ihr nicht beide gleichzeitig Urlaub haben könnt, eventuell argumentiert dein Chef auch, dass du manchmal längere Erholung brauchst.

Rechtlich gesehen spräche wohl nichts dagegen, ob deine Kollegen und Dein Chef das gut finden, bleibt dahingestellt.

Das kannst du schon machen, aber es gibt auch eine Regelung das dir der Arbeitgeber einmal im Jahr 2 Wochen Urlaub am stück erlauben muß zu Erholung.

Nein, das geht nicht. Das widerspricht dem Gedanken des Urlaubsrechts.

Ich zitiere da mal aus dem Arbeitsrechtkommentar von Peter Wedde § 7 BUrlG: " Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren. Der AN hat Anspruch auf Gewährung des gesamten Jahresurlaubs an einem Stück. Anders ist es nur, wenn dringende betriebliche oder in der Person des AN liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. In diesem Fall muss einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinander folgende Werktage ( = zwei Wochen) umfassen, vorausgesetzt der AN hat einen Urlaubsanspruch von mehr als zwölf Werktagen. Der reine Wunsch des N auf Gewährung von Urlaub in zwei oder mehr verschiedenen Zeiträumen genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Die übliche Handhabung, dass Urlaub ohne Vorliegen der Gründe aus § 7 Abs. 2 in kleineren Einheiten gewährt wird, ist mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen. Wenn der gesamte Urlaub in kleinen Einheiten gewährt wird, liegt keine ordnungsgemäße Erfüllung für den mindestens zusammenhängend zu gewährenden Urlaub von zwölf Werktagen vor. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Aufteilung des Urlaubs auf einerr Vereinbarung zwischen AG und AN beruht. Nach älterer BAG-Rechtsprechung kann der gesetzliche Mindesturlaub in zusammenhängender Form nachgefordert werden (BAG 29.7.1965 - AZR 380/64)."

Dein AG wird Dir schon aus diesem Grund den Urlaub nicht in einzelnen Tagen gewähren. Du hast sonst das Recht, auch wenn Du Deine Tage schon "verbraucht" hast, die zwei Wochen am Stück vom AG zu fordern. Wo soll bei einzelnen Urlaubstagen noch der Erholungswert liegen?