Rückgaberecht bei Bestellung im Baumarkt

Hallo zusammen,

ich habe mir vor einigen Wochen ein Eigenheim zugelegt. Wir begannen also mit der Renovierung und haben uns letzte Woche auch einen Boden ausgesucht, welchen wir verlegen wollen. Wir sahen diesen im Baumarkt, diesen gab es dort nicht vor Ort sondern wir sahen diesen auf einem Pappaussteller als Bild. Wir entschieden uns für den Boden und ließen diesen dann von einem Mitarbeiter bestellen. Da sie diesen Boden nur auf Bestellung anfordern. Wir bestellten 60qm und zahlten 250€ an und unterschrieben die Auftragsbestätigung. Auf dieser stand, "Sonderbestellungen sind vom Umtausch ausgeschlossen".

Ein paar Tage später entdeckten wir im Haus einen gut erhaltenen Dielenboden und entschlossen uns den neuen Boden nur im Wohnzimmer zu verlegen. Ich rief also im Baumarkt an und sagte, dass wir lediglich nur noch 40qm benötigen. Ich hörte daraufhin, dass der Boden bereits geliefert ist und wir diesen ganz kaufen müssen oder die Transportkosten für den Rücktransport zum Hersteller zahlen müssen, also für die 20qm die zuviel sind.

Ist dies korrekt? Haben wir nicht dennoch ein Rückgaberecht von 14 Tagen, weil wir die Ware noch nicht gesehen haben und auch nur über das Ladengeschäft bestellt haben?!

Was meint ihr? Es sind immerhin 400€ mehr oder weniger, für uns.....

Es ist keine Sonderanfertigung sonder lediglich eine Bestellung aus dem Katalog des Herstellers!!!

Danke euch!!!!

Recht, Kaufvertrag, Kauf, rücktrittsrecht, Umtausch
Mediamarkt verkauft gebrauchtware

Hallo Ich wollte bei Mediamarkt einen Fernseher kaufen, nämlich den LG LM760S. Der war aber nicht auf lager, weshalb MM ihn bestellen musste. Nach einer unglaublichen Wartezeit von 3 WOCHEN war er dann endlich da. Ich bin hingefahren und der Typ hat das gerät aus dem Lager gezogen. Was mir sofort auffiehl ( und ich denke dem Verkäufer auch) ist, dass der Karton ein Loch hatte. Außerdem sah die Verpackung nicht wirklich original verpackt aus. Ich hab mir gedacht: ich nehm denk einfach mal mit und schaue dann ob alles heile ist. Vorher habe ich den Typen noch auf die Garantie/Umtausch angesprochen. Er meinte, dass man dieses Gerät nicht umtauschen kann, sondern nur einen Anspruch auf die Garantie hat. Das hat mich sehr verwundert. Ich habe mir nämlich vor einem monat eine PS3 gekauft und habe diese umgetauscht. Und habe das geld sofort ohne irgendwelchen aufstand zurück bekommen. Wie auch immer. Dann wollte mir der lästige Verkäufer eine Garantieverlängerung von 100€ andrehen. Ich sagte nein und fuhr nach hause. Dann habe ich das Gerät ausgepackt. Erst war alles ok, bis ich ein Teil des Standfußes auspackte. Das schwarze Teil war in einer Tüte eingepackt mit einem aufkleber, wo eine Kuliunterschrift drauf war. Das Teil war völlig zerkratzt. Dann kam die Fernbedienung. Die war ebenfalls in einer zerknitterten Tüte eingepackt. Die Fernbedienung war ebenfalls zerkratzt. Die magic remote Fernbedienung die ebenfalls dabei war, war jedoch originalverpackt und heile.

Meine Frage ist nun: kann ich das Gerät trotzdem umtauschen, auch wenn der Kerl gesagt hat, dass dies nicht gehen würde? Immerhin handelt es sich um gebrauchtware! Und bekomme ich auch mein Geld wieder zurück?

Eines steht fest. Nie wieder Mediamarkt!

Technik, Fernseher, Elektronik, Garantie, gebraucht, Media Markt, Umtausch
Rückgaberecht/ Umtauschrecht bei Möbeln

Hallo.

Ich habe mir letzte Woche neue Stühle gekauft. Als ich zu Hause war und den Karton aufpackte, entdeckte ich ein kaputtes Teil.

Ich rief beim Möbelmarkt an, ob ich dies umtauschen könnte. Der junge Mann am Telefon bat mich darum alle Stühle auszupacken, um zu sehen ob noch mehr kaputt ist. Es war nur das eine, was mir der Möbelmarkt auch ohne Probleme umtauschte.

Nun wollte ich die Stühle komplett aufbauen, bemerkte jedoch beim Aufbau des ersten Stuhls, dass das Material sehr minderwertig ist und so nie und nimmer lange bei mir halten würde.

Daher möchte ich die Stühle gern zurückgeben bzw umtauschen. Nun habe ich ja aber das Problem, dass schon alles ausgepackt wurde, um zu sehen ob noch was kaputt war oder nicht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen steht allerdings, dass nur 'ohne wenn und aber' umgetauscht wird, wenn die Ware unbeschädigt und in der Originalverpackung ist. Die Stühle hatte ich nach dem kontrollieren wieder alle in die Originalverpackung (eine dünne Folie) gehüllt und vorsorglich wieder zugeklebt...

Weiß jemand ob ich die Stühle nun zurückgeben kann oder nicht? Natürlich kann ich morgen auch bei dem Möbelmarkt anrufen, was ich auch tun werde, hätte allerdings jetzt schon mal eine ungefähre Ahnung wie gut die Chancen stehen, dass das ganze Geld jetzt nicht mehr oder weniger zum Fenster rausgeschmissen wurde...

Danke im Voraus

Rückgaberecht, Umtausch
Reklamation Couch

Hallo! Ich habe vor einiger Zeit (nicht ganz zwei Jahre) eine Couch erworben. Bereits nach recht kurzer Zeit hat sich ein bzw haben sich mehrere Mängel eingestellt. Die Oberfläche (Bezug Kunstleder) zeigen erste Abnutzungen. Ferner ist die Couch an fast allen genutzten Stellen dermaßen durch gesessen dass man mit seinem Hinterteil die einzelnen Latten zählen kann. Die Couch werde bereits auch reklamiert. Bei der Abwicklung ergibt sich aber folgendes Problem. Der Verkäufer besteht darauf dass die Couch zur Begutachtung in den Laden gebracht wird. Dies ist mir jedoch zu umständlich und dazu noch schwer möglich. Aus diesem Grund habe ich die Couch auch bisher nicht zur Begutachtung gebracht. Der Verkäufer argumentiert die Bringpflicht mit der Tatsache dass es sich um einen Abholmarkt handelt und ich die besagte Couch auch abgeholt habe. Nach meiner Rechtsauffassung ist es so dass sich der Verkäufer, gerade bei größeren und unhandlichen Produkten, um den Transport kümmern muss bzw die Ware vor Ort begutachten (lassen) muss. Der Verkäufer bietet übrigens an für das Holen und Bringen eine Pauschale zu zahlen. Trotzdem würde ich lieber davon absehen, da sich die Pauschale erstens nicht rechnet und zweitens trotzdem die Gefahr besteht dass die Couch bei erneutem Transport (paßt ja kaum durch die Tür und Flur) weiteren Schaden nimmt auf dem ich dann sitzen bleibe.

Jetzt also die Frage: Muss ich mich auf den Vorschlag einlassen die Couch zur Begutachtung bzw Reparatur in den Laden zu bringen oder kann ich darauf bestehen dass es vor Ort bei mir gemacht wird? Ist das im Zweifel rechtlich durchsetzbar? Der Anbieter ist ein eher graues bis schwarzes Schaf im Bezug auf Verkaufsmethoden und Kundenservice (S...&S..)

Möbel, Recht, Reklamation, Umtausch

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