Umtausch innerhalb Garantie?!

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Sachmangelhaftung (Gewährleistung).

Die Regeln für die Garantie bestimmt der Hersteller. Und die Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die von Anfang an vorhanden bzw. angelegt waren.

Die meisten Händler werden dir einen Gutschein anbieten. Wenn jedoch richtige Mängel vorliegen (zu kalt gebrüht, Heizung nicht ordentlich, der Pressdruck zu gering....) muß der Händler bei einer Mängelrüge diese abstellen oder abstellen lassen. Wenn das nach der 2. Mängelrüge immer noch nicht O.K. ist, verlange eine Wandlung - Du machst den Kauf rückgängig und bekommst Dein Geld zurück.

Grundsätzlich gilt der Vorrang der Nacherfüllung. Das heißt, dass du als Käufer (nach deiner Wahl) entweder eine neue Maschine oder Reparatur verlangen kannst. Die Problematik der Beweislast im Verbrauchsgüterkauf stellt sich hier nicht mehr, da schon über 6 Monate verstrichen sind. Demnach musst du deinem Verkäufer beweisen, dass der Mangel, der zum wässrigen Kaffee führt schon bei Gefahrübergang vorgelegen hat. Dies könntest du z.B. durch einen Gutachter überprüfen lassen (Kosten ca. 1000€ - 1500€), was allerdings den Rahmen unstreitig sprengt. Von dem Kaufvertrag zurücktreten kannst du allerdings erst, wenn die Nacherfüllung unzumutbar, unmöglich oder fehlgeschlagen sind.

Die Wandelung gibt es seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahre 2002 nicht mehr.

Der Händler hat erst einmal das Recht auf Nachbesserung. Darauf wirst du dich wohl erst einmal einlassen müssen. Verstehe allerdings nicht, wie der Kaffee wässrig schmecken kann, ich hatte noch nie Probleme damit und benutze die Senseo schon seit einigen Jahren.