kaputte Schuhe umtauschen ohne Kassenbeleg
Hab mir vor 4 Monaten Schuhe gekauft hatte diese bloß sehr selten an,und nun geht der Schuh total kaputt und ist jetzt undicht ,ich würde die Schuhe jetzt gerne umtauschen aber habe den Kassenbeleg nicht mehr aber da steht so eine Artikel Nummer im Schuh
6 Antworten
Den Kassenbeleg brauchst du leider immer, und auch wenn du ihn jetzt hättest, könntest du sie nicht umtauschen da man nur ein Rückgaberecht von 2 Wochen hat.
Allgemein gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren. Allerdings sind die ersten 6 Monate entscheidend, da hier der Händler in der Beweispflicht ist - die 14 Tage spielen nur beim Onlinekauf (oder per Katalog und Telefon) eine Rolle (Widerrufsrecht). Wenn du am Schuh eine Artikelnummer hast und er wenig getragen wurde hast Du eine gute Chance in zurückzugeben - der Verkäufer kann anhand der Nummer u. U. das Alter bestimmen und sollte bei einem offensichtlichen Mangel in deinem Interesse handeln. Idealerweise hast du mit Karte bezahlt, dann würde der Konoausdruck als Beweis ausreichen,
Die Artikelnummer ist nicht hilfreich dabei.
Ohne Kassenbeleg hast du schlechte Chancen - es sei denn du bist dort als Stammkunde bekannt, dann könnte es sein dass sie auf "Kulanz" (und wie es dann immer so schön heißt "ohne anerkennen einer Rechtspflicht") umtauschen oder Geld erstatten. Aber sonst kaum.
Dann könntest du in der Tat eine Chance haben. Sie müssen dir nicht entgegen kommen, aber sie werden auch ungern einen "guten Kunden" verlieren wollen.
Kurzfassung: Anspruch nein. Chance ja.
Ohne Beleg wird dir kein Laden das Produkt zurück nehmen
- ohne kassenbeleg kann man sachen nich umtauschen
- ist dr kauf schon 4 monate her! das geschäft wird das nicht mehr annehemen!
naja ich kaufe dort immer meine schuhe und das sehr oft