kaputte kette zurückgeben - geht das?

9 Antworten

Folgendes schreibt das BGB zu diesem Thema vor (hatte es erst in der Ausbildung deshalb kenn ich mich da gut aus):

Bis zu 6 Monaten nach dem Kauf liegt die Beweispflicht beim Händler - das heißt er muss dir beweisen, dass du sie mutwillig kaputt gemacht hast, wenn du (natürlich mit dem Beleg) hingehst du sie umtauschen möchtest. Er hat allerdings die Möglichkeit der Nachbesserung. Du kannst nicht gleich Schadensersatz fordern. Wenn er allerdings von sich aus sagt, er erstattet dir den Kaufpreis, dann geht das auch. Das ist Kulanz des Händlers.

Nach den 6 Monaten müsstest du beweisen, dass es nicht deine Schuld war.

Das trifft aber in diesem Fall nicht zu.

Also kannst du hingehen und sie umtauschen.

Viel Glück! Und: reden kostet nichts ;)

LG


Wenn es ein Sachmangel ist hat der Händler das Recht, nachzubessern. In dem Fall wird er dir eine neue Kette geben oder wenn möglich die alte gleichwertig reparieren

Ist es "äussere einwirkung" zum beispiel weil jemand an der Kette gerissen hat dann ist es kein Sachmangel sondern einfach deine unsachgemösse Handhabe, das wird kein Händler anerkennen.


americandream01 
Beitragsersteller
 19.06.2013, 09:07

wie beweise ich dass es ne schlechte verarbeitung ist?

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Ginger1970  19.06.2013, 09:12
@americandream01

Der Händler muss beweisen, das die Ware ohne Mängel war/ist.

Für Händler gilt eine zweijährige Gewährleistungsfrist, in der sie für das Produkt haften. Tritt innerhalb des ersten halben Jahres ein Mangel auf, muss der Händler beweisen, dass das Produkt beim Kauf einwandfrei war. Danach dreht sich die Beweislast um, dass heißt, der Kunde muss dann nachweisen, dass die Ware schon beim Kauf beschädigt war.

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larry2010  19.06.2013, 09:16
@americandream01

wenn du hingehst und freundlich erklärst,was passiert ist, wird der verkäufer sich nicht querstellen.

aber nur solang du keien neue kette oder das geld verlangst.

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geh mit der Goldkette zum Händler, bei dem du sie gekauft hast. Hoffentlich hast du noch einen Beleg mit Datum und Preis.


Also mein Plan : ich werde die Kette zeigen, sagen dass sie nach einer woche kaputt gegangen ist, abgemacht u als ich Sie wieder ranmachen wollte - Glied war kaputt. Sind sehr große leichte glieder. Und wenn die sich quer stellen u sagen is nich, hab ich Pech gehabt, richtig? Weil mit Anwalt brauch man ja nich kommen!? Das lohnt nich bei dem Preis.

Welche Rechte hat der Kunde bei mangelhafter Ware?

Bei einem Fehler hat der Kunde nicht sofort das Recht, sein Geld zurückzuverlangen. Zunächst darf der Händler Ersatz oder eine Reparatur anbieten. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos waren, kann der Kunde einen Preisnachlass aushandeln oder die Ware zurückgeben. Aufpassen müssen Verbraucher, wenn Ware wegen eines Fehlers oder leichter Verschmutzung reduziert wurde: Eine Reklamation deswegen ist dann nicht möglich - hingegen schon, wenn ein zusätzlicher Mangel auftritt.

http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/reparatur-umtausch-oder-geld-zurueck-1.1230148

Du brauchst rein rechtlich im Übrigen KEINEN Kassenbon. Wenn Du ihn noch hast, nimm ihn aber mit.