Amazon, Ware defekt, Geld zurück, Artikel jetzt aber teurer
Hallo,
ich habe vor einem Jahr eine Induktionsplatte im Set mit ein paar Töpfen bestellt. Jetzt hat das Ding leider den Geist aufgegeben. Interner Kurzschluß läßt sofort den Leitungsschutzschalter fliegen.
Jedenfalls sagen sie, ich soll den Artikel (blödsinniger Weise auch die Töpfe) zurückschicken und bekomme mein Geld zurück. Nun ist aber das Set 13 Euro teurer. Ich bekomme aber nur die Summe von damals erstattet. Muß ich jetzt draufzahlen, wenn ich das gleiche Set wieder bestellen will ?
Für ein defektes Gerät müßte ich jetzt also wegen eines Herstellerfehlers 13 EUR mehr Zahlen und sehe das irgendwie nicht ein.
Hat jemand vielleicht Erfahrung mit sowas oder kennt die Rechtslage ?
Hat jemand Erfahrung mit diesem Vorgang ?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Problem ist, dass Du keinen Anspruch auf Rücknahme des Artikels hast. Amazon zeigt sich hier lediglich kulant Dir gegenüber.
Hintergrund ist, dass hier offensichtlich kein Fall der gesetzlichen Mangelhaftung (Gewährleistung) vorliegt. Diese gewährt dem Käufer nämlich nur dann einen Anspruch, wenn der Kaufgegenstand schon bei der Übergabe mangelhaft war. Das im Zweifel zu beweisen, obliegt dem Käufer, wenn sich der Mangel erst nach 6 Monaten zeigt.
Dies ist hier der Fall. Deswegen müsstest Du Amazon darlegen und notfalls auch beweisen, dass die Kochplatte schon mangelhaft war, als Du sie erhieltst.
Dennoch zeigt sich Amazon hier offenbar kulant und bietet Dir die Rückabwicklung des Kaufvertrags an. Das ist wirklich entgegenkommend und keineswegs so die Regel.
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Weil die Gewährleistung nur für solche Mängel gilt, die bereits beim so genannten Gefahrenübergang, in der Regel beim Erhalt der Kaufsache, vorhanden oder schon infolge eines (versteckten) Mangels angelegt waren.
Die Zwei-Jahres-Frist ist eine reine Verjährungsvorschrift. Das heißt, nach Ablauf der Verjährung ist der Verkäufer nicht mehr dazu verpflichtet, den Mängelansprüchen des Käufers zu entsprechen.
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Ok ich habs gerade nachgelesen, es gibt also einen Unterschied zwischen Gewähleistung und Garantie. Das mit der Gewährleistung verstehe ich nun.
Das bedeutet also das man als Kunde, wenn einem ein Gerät nach einem Jahr um die Ohren fliegt, praktisch machtlos ist und auf Kulanz angewiesen ist. Weil das Beweisen eines Mangels, der von Anfang an bestand ja meistens sehr schwierig sein wird.
Es sei denn der Hersteller gibt einem eine schriftliche Hersteller-Garantie. Und da Amazon nur der Händler ist, ist es reine Kulanz, wenn sie mir das Geld erstatten. Richtig ?
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warum genau ist das kein Gewähleistungsfall,
Weil trotz einer gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist bereits nach 6 Monaten sog. Beweislastumkehr eintriit.
Du musst dem Händler dann nachweisen, dass der Defekt einem Mangel geschuldet ist, der bereits bei Übergabe bestand. Dieser Nchweis ist regelmässig nicht zu erbringen.
Im Ergebnis hast du nur ein halbes Jahr Ansprüche gegen den Händler und darfst danach nur auf Kulanz oder Garantieversprechen des Herstellers hoffen.
G imager761
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bereits nach 6 Monaten sog. Beweislastumkehr eintriit.
Genau gesagt fällt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten weg.
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Ganz ehrlich ich sehe hier kein Grund dir 13 EUR mehr zu zahlen. Jetzt mal angenommen, das Produkt wäre zum aktuellen Zeitpunkt 13 EUR günstiger wärst du damit einverstanden, dass du 13 EUR weniger erhälst als du gezahlt hast. Ich glaube nicht. Außerdem bist du ja nicht verpflichtet genau dieses Produkt nochmals zu kaufen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Killerduck90/1444746562_nmmslarge.jpg?v=1444746562000)
Der Kaufvertrag wurde dadurch ungültig, dass das Gerät kaputt war und sie haben es zurückgeschickt. SIe haben ihr Geld wieder und es herscht keine Pflicht mehr zwischen Käufer und Verkäufer. SIe müssen jetzt also wenn sie was kaufen wieder einen neuen Kaufvertrag durch erwerben der Ware abschließen. Das heisst wenn es jetzt mehr kostet, dann müssen sie wohl in den saueren Apfel beißen. Anders wäre es wenn man die option des Umtausches hätte. Da sie das Geld aber wieder haben fällt das aus :)
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Der Vertrag wurde nicht ungültig. Amazon bietet dem Käufer hier lediglich Kulanz an. Das ist ein Unterschied.
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Nein, so einfach ist das nicht - auch wenn es hier im Ergebnis so rüberkommt.
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Danke für Ihre Antwort.
Hm, das erfreut mich zwar nicht. Aber es klingt irgendwie einleuchtend. Ich gebe das Gerät jedenfalls lieber bei Amazon zurück, weil sie unkompliziert sind und ich ihnen mehr vertraue als mich dem "noname"-Hersteller, mit dem es dann vielleicht noch zu Scherereien kommt.
Ich werde trotzdem mal bei Amazon deswegen anfragen. Vielleicht gibts ja auf Kulanz einen Rabatt.
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Hat jemand vielleicht Erfahrung mit sowas oder kennt die Rechtslage ?
Rechtlich gesehen hast du mit Rückabwicklung des Vertrages gem. § 323 BGB aus Sachmängelhaftung n. § 434 BGB Anspruch auf Kaufpreiserstattung.
Und kannst vom Glück reden, dass der Verkäufer die Verschlechterung aus gezogenem Nutzen der im Paket mitverkauften benutzten Töpfe davon nicht abzieht.
Und überhaupt kulanterwesie (!) auf Gewährleistung erkennt, was er nach 6 Monaten keinesfalls müsste :-O
Damit wärst du so gestellt wie vor dem Kauf: Keine Ware, aber Geld auf der Bank.
Ob du das einsiehst oder nicht: Mehr ist nicht :-)
G imager761
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Du kannst ja wohl kaum verlangen, dass man dir mehr erstattet, als du gezahlt hast.
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Ganz so sehe ich das nicht. Denn schließlich habe ich für eine Kochplatte bezahlt. Diese ist nun durch einen Herstellerfehler kaputt. Um den Ausgangszustand wiederherzustellen muß ich nun 13 Euro bezahlen, ob wohl es nicht mein Verschulden ist.
Nun bin ich kein Jurist, aber die Atwort von Killerduck90 leuchtet mir auch ein; nämlich daß nach einer Geldzurückertattung keine Pflichten mehr bestehen. Leider bietet mir Amazon aber keinen Umtausch an, und damit müßte ich um einen Quasi-Umtausch zu erreichen den Artikel erneut bestellen.
Abgesehen von solchen Juristischen Sachen sollte Amazon nach meinem Gerechtigkeitsempfinden mir den Artikel zum alten Preis anbieten.
Und genau das machen sie auch, ich habe eben beim Schreiben dieses Beitrags einfach mal dort angerufen.
Sorry, genau hab ichs immer noch nicht; warum genau ist das kein Gewähleistungsfall, wenn das Gerät innerhalb der zwei Jahresfrist einemal laut knallt und dann die Sicherung fliegen läßt und nicht mehr funktioniert ?