Amazon, Ware defekt, Geld zurück, Artikel jetzt aber teurer

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Problem ist, dass Du keinen Anspruch auf Rücknahme des Artikels hast. Amazon zeigt sich hier lediglich kulant Dir gegenüber.

Hintergrund ist, dass hier offensichtlich kein Fall der gesetzlichen Mangelhaftung (Gewährleistung) vorliegt. Diese gewährt dem Käufer nämlich nur dann einen Anspruch, wenn der Kaufgegenstand schon bei der Übergabe mangelhaft war. Das im Zweifel zu beweisen, obliegt dem Käufer, wenn sich der Mangel erst nach 6 Monaten zeigt.

Dies ist hier der Fall. Deswegen müsstest Du Amazon darlegen und notfalls auch beweisen, dass die Kochplatte schon mangelhaft war, als Du sie erhieltst.

Dennoch zeigt sich Amazon hier offenbar kulant und bietet Dir die Rückabwicklung des Kaufvertrags an. Das ist wirklich entgegenkommend und keineswegs so die Regel.


MIke5781 
Beitragsersteller
 23.02.2013, 20:27

Sorry, genau hab ichs immer noch nicht; warum genau ist das kein Gewähleistungsfall, wenn das Gerät innerhalb der zwei Jahresfrist einemal laut knallt und dann die Sicherung fliegen läßt und nicht mehr funktioniert ?

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Ruedi  23.02.2013, 20:32
@MIke5781

Weil die Gewährleistung nur für solche Mängel gilt, die bereits beim so genannten Gefahrenübergang, in der Regel beim Erhalt der Kaufsache, vorhanden oder schon infolge eines (versteckten) Mangels angelegt waren.

Die Zwei-Jahres-Frist ist eine reine Verjährungsvorschrift. Das heißt, nach Ablauf der Verjährung ist der Verkäufer nicht mehr dazu verpflichtet, den Mängelansprüchen des Käufers zu entsprechen.

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MIke5781 
Beitragsersteller
 23.02.2013, 20:43
@Ruedi

Ok ich habs gerade nachgelesen, es gibt also einen Unterschied zwischen Gewähleistung und Garantie. Das mit der Gewährleistung verstehe ich nun.

Das bedeutet also das man als Kunde, wenn einem ein Gerät nach einem Jahr um die Ohren fliegt, praktisch machtlos ist und auf Kulanz angewiesen ist. Weil das Beweisen eines Mangels, der von Anfang an bestand ja meistens sehr schwierig sein wird.

Es sei denn der Hersteller gibt einem eine schriftliche Hersteller-Garantie. Und da Amazon nur der Händler ist, ist es reine Kulanz, wenn sie mir das Geld erstatten. Richtig ?

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MIke5781 
Beitragsersteller
 23.02.2013, 20:54
@Ruedi

Super, Danke für Eure Hilfe. Und Ruedi kriegt die hilfreichste Antwort.

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imager761  23.02.2013, 21:17
@MIke5781

warum genau ist das kein Gewähleistungsfall,

Weil trotz einer gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist bereits nach 6 Monaten sog. Beweislastumkehr eintriit.

Du musst dem Händler dann nachweisen, dass der Defekt einem Mangel geschuldet ist, der bereits bei Übergabe bestand. Dieser Nchweis ist regelmässig nicht zu erbringen.

Im Ergebnis hast du nur ein halbes Jahr Ansprüche gegen den Händler und darfst danach nur auf Kulanz oder Garantieversprechen des Herstellers hoffen.

G imager761

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TETTET  25.02.2013, 11:30
@imager761

bereits nach 6 Monaten sog. Beweislastumkehr eintriit.

Genau gesagt fällt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten weg.

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Ruedi  28.02.2013, 01:12
@TETTET

Ganz genau gesagt entfällt die Beweislastumkehr, wenn sich der Mangel (oder besser: dessen Symptom) das erste Mal nach Ablauf der 6 Monate zeigt. ;-)

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Ganz ehrlich ich sehe hier kein Grund dir 13 EUR mehr zu zahlen. Jetzt mal angenommen, das Produkt wäre zum aktuellen Zeitpunkt 13 EUR günstiger wärst du damit einverstanden, dass du 13 EUR weniger erhälst als du gezahlt hast. Ich glaube nicht. Außerdem bist du ja nicht verpflichtet genau dieses Produkt nochmals zu kaufen.

Der Kaufvertrag wurde dadurch ungültig, dass das Gerät kaputt war und sie haben es zurückgeschickt. SIe haben ihr Geld wieder und es herscht keine Pflicht mehr zwischen Käufer und Verkäufer. SIe müssen jetzt also wenn sie was kaufen wieder einen neuen Kaufvertrag durch erwerben der Ware abschließen. Das heisst wenn es jetzt mehr kostet, dann müssen sie wohl in den saueren Apfel beißen. Anders wäre es wenn man die option des Umtausches hätte. Da sie das Geld aber wieder haben fällt das aus :)


Ruedi  23.02.2013, 20:19

Der Vertrag wurde nicht ungültig. Amazon bietet dem Käufer hier lediglich Kulanz an. Das ist ein Unterschied.

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MIke5781 
Beitragsersteller
 23.02.2013, 20:23
@Ruedi

Hmm, wenn der Vertrag nicht ungültig ist, warum ist das dann kulanz ? Oder hab ich da jetzt was nicht richtig verstanden ?

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Ruedi  23.02.2013, 20:24
@MIke5781

Kulanz ist das Entgegenkommen des Anderen, in diesem Falle Amazons.

Der Kaufvertrag verliert dadurch nicht seine Gültigkeit. Er wird in diesem Fall nur durch einen neuen Vertrag rückabgewickelt.

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Ruedi  23.02.2013, 20:43
@Killerduck90

Nein, so einfach ist das nicht - auch wenn es hier im Ergebnis so rüberkommt.

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MIke5781 
Beitragsersteller
 23.02.2013, 19:35

Danke für Ihre Antwort.

Hm, das erfreut mich zwar nicht. Aber es klingt irgendwie einleuchtend. Ich gebe das Gerät jedenfalls lieber bei Amazon zurück, weil sie unkompliziert sind und ich ihnen mehr vertraue als mich dem "noname"-Hersteller, mit dem es dann vielleicht noch zu Scherereien kommt.

Ich werde trotzdem mal bei Amazon deswegen anfragen. Vielleicht gibts ja auf Kulanz einen Rabatt.

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Hat jemand vielleicht Erfahrung mit sowas oder kennt die Rechtslage ?

Rechtlich gesehen hast du mit Rückabwicklung des Vertrages gem. § 323 BGB aus Sachmängelhaftung n. § 434 BGB Anspruch auf Kaufpreiserstattung.

Und kannst vom Glück reden, dass der Verkäufer die Verschlechterung aus gezogenem Nutzen der im Paket mitverkauften benutzten Töpfe davon nicht abzieht.

Und überhaupt kulanterwesie (!) auf Gewährleistung erkennt, was er nach 6 Monaten keinesfalls müsste :-O

Damit wärst du so gestellt wie vor dem Kauf: Keine Ware, aber Geld auf der Bank.

Ob du das einsiehst oder nicht: Mehr ist nicht :-)

G imager761

Du kannst ja wohl kaum verlangen, dass man dir mehr erstattet, als du gezahlt hast.


MIke5781 
Beitragsersteller
 23.02.2013, 20:21

Ganz so sehe ich das nicht. Denn schließlich habe ich für eine Kochplatte bezahlt. Diese ist nun durch einen Herstellerfehler kaputt. Um den Ausgangszustand wiederherzustellen muß ich nun 13 Euro bezahlen, ob wohl es nicht mein Verschulden ist.

Nun bin ich kein Jurist, aber die Atwort von Killerduck90 leuchtet mir auch ein; nämlich daß nach einer Geldzurückertattung keine Pflichten mehr bestehen. Leider bietet mir Amazon aber keinen Umtausch an, und damit müßte ich um einen Quasi-Umtausch zu erreichen den Artikel erneut bestellen.

Abgesehen von solchen Juristischen Sachen sollte Amazon nach meinem Gerechtigkeitsempfinden mir den Artikel zum alten Preis anbieten.

Und genau das machen sie auch, ich habe eben beim Schreiben dieses Beitrags einfach mal dort angerufen.

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Ruedi  23.02.2013, 20:42
@MIke5781

Nein, hier hat DerHans im Ergebnis schon Recht. Mehr verlangen, als Du selbst zahltest, kannst Du im Falle der Rückabwicklung des Vertrages nicht.

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kosy3  23.02.2013, 20:51
@MIke5781

Um den "Ausgangszustand" herzustellen, musst du nicht 13€ zahlen. Das ist dir nämlich freigestellt. Außerdem ist der "Ausgangszustand", dass du gar keine Kochplatte aber dafür den Kaufpreis in deinem Portemonnaie hast.

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