Kann man etwas gegen Gruppen tun, die vor dem Anwesen herumlungern?
Guten Tag,
Ich wohne in einer Straße mit Einfamilienhäusern, jedoch befindet sich am Ende der Straße (schräg gegenüber von meinem Anwesen) ein Mehrfamilienhaus. Einige der Bewohner (und Besucher) kommen immer auf dem Gehweg vor meinem Haus und dem des Hauses direkt gegenüber. Dort parken sie auch regelmäßig ihre Autos (im Parkverbot, das Mehrfamilienhaus war ein Einfamilienhaus, wurde aber umgebaut - ohne jedoch für ausreichend Parkplätze zu sorgen).
Sie halten sich dann für längere Zeit (schon so 20 Minuten) dort auf, reden laut, spucken oft auf die Gehwege. Gerade eben war das wieder der Fall, ich habe mich im Garten aufgehalten. Dann habe ich mich in meine (leere Einfahrt) gesetzt, sie waren mir also direkt gegenüber und haben mich dumm angeglotzt. Ich habe nichts gesagt (weil ich mich als 24-Jährige Frau nicht traue 5 bis 6 lauten südländischen Männern etwas zu sagen und weil ich das mal vor mittlerweile 6 Jahren gemacht habe - ich beschwerte mich darüber, dass ihre Zigarettenkippen den Gehweg beschmutzen - und nur verhöhnt wurde) und ich weiß auch gar nicht, ob ich überhaupt irgendein Recht dazu hätte. Früher war es sehr ruhig in der Straße, aber mittlerweile ist es nicht mehr so schön wie damals.
Wegen der Falschparker habe ich mal beim Ordnungsamt Bescheid gegeben, aber zum einen kommt dann erst Stunden später eine Kontrolle und zum anderen habe ich nicht das Gefühl, dass ständiges Petzen etwas ändern kann.
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten mich zu wehren? Oder die Situation irgendwie zu verbessern?
Vielen Dank!
1 Antwort
Nein, nicht solange die Leute sich nicht auf Deinem Grundstück aufhalten.
Wenn es zu Ruhezeiten (nachts, Sonn- oder Feiertags) sehr laut wird, kannst Du die Polizei rufen. Und natürlich auch bei der Falschparkerei.
Ansonsten machen die nichts Verbotenes.
Wenn die Einfahrt zum Grundstück gehört (das sollte aus den Plänen hervor gehen), könnt Ihr sie auch abtrennen. Ein Zaun mit Tor reicht aus. Dann ist die Sache klar.
Bei der offenen Bauweise hängen meist Schilder an den Grundstücksgrenzen. Das kann man sich aber auch schenken. Wenn ich mir ansehe, wie viele Leute ihre Hunde auf anderer Leute Grund und Boden sch… lassen, weiß ich , was das nutzt: nichts.
So oder so kannst Du jedes Mal Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstatten.
Zählt die Einfahrt in dem Sinne auch schon dazu? Natürlich gehört sienzum Grundstück, aber sie ist ja jetzt nicht baulich getrennt. Wir hatten mal einen Diebstahl (in den Carport) hinter der Einfahrt und da hat die Polizei erst mal Überlegen müssen, ob das schon als Einbruch gilt