Aufhebungsvertrag abschicken?
Hallo,
ich habe vor einer Woche einen Mietvertrag unterschrieben, kann aber jedoch aus privaten Gründen diese Immobilie doch nicht beziehen. Ich habe mich mit meinem Vermieter darauf geeinigt, dass ich diese Wohnung nicht beziehen muss, aber dafür einen Betrag von 200€ überweisen soll.
Muss ich jetzt einen Aufhebungsvertrag an ihn schicken?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
Sie sollten beide jeweils eine Ausfertigung des von beiden Vertragspartnern unterschriebenen Aufhebungsvertrages in Händen halten.
Solange Sie den nicht in Händen halten, besteht Ihr Mietverhältnis fort.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Oma1705/1584380049590_nmmslarge__7_7_380_380_39a268e56fe5081cb2a817eee6e65e11.png?v=1584380050000)
Wenn Du Dich mit dem Vermieter geeinigt hast, musst Du keinen Aufhebungsvertrag machen. War das nur mündlich? Dann kannst Du ihm noch ein Schreiben zukommen lassen, dass Du das Geld am ..... überweisen wirst und der Mietvertrag damit aufgelöst wurde.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Oma1705/1584380049590_nmmslarge__7_7_380_380_39a268e56fe5081cb2a817eee6e65e11.png?v=1584380050000)
Dann ist doch alles gut. Kannst Dir ja ausdrucken, damit Du auch etwas in der Hand hast.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/alarm67/1564915788615_nmmslarge__0_0_3024_3024_72847a07f2b9d9246919acdf825dae2c.jpg?v=1564915789000)
Nein, warum?
Bestätige einfach euer Gespräch vom xx.xx.xxxx per E-Mail, bedanke dich und schreibe rein, dass Du wie besprochen als Entschädigung die 200 Euro überweist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
mündlich ist zwar rechtsgültig, aber wenns hart auf hart kommt, ist ein schriftliches dokument, mit beiden unterschriften, einfach sicherer!!
Er hat mir das per Email geschrieben