Gilt eine Fitnesskündigung per E-mail?
Ich habe meine Fitnesskündigung per E mail erstellt und abgeschickt ( im Vertrag steht sie soll in Textform sein) so aber mir hat jmd gesagt, dass sie ausgedruckt werden muss, um sie mit der Hand zu unterschreiben. Dies wäre Pflicht. Stimmt das?
5 Antworten
Ja, du solltest wirklich schriftlich kündigen also mit handschriftlicheR Unterschrift und die Kündigung entweder per Post hin schicken oder Fax (Dann hast Du einen Sendebericht) oder persönlich vorbeibringen und dir dann beim persönlichen vorbeibringen die Abgabe quittieren lassen. Auf einer Zweitschrift. Ich weiß, das ist etwas altmodisch, aber eine E-Mail können Sie einfach behaupten sei verloren gegangen und dann hast du nicht wirksam gekündigt.
Eine email kann nicht verloren gehen. Sobald sie zugestellt ist, ist sie wirksam.
Mag ja sein, dennoch bleibe ich dabei dass eine Kündigung schriftlich zu machen ist. Kündigung per E-Mail ist Unfug.
Kündigung per E-Mail geht schnell und ist genauso wirksam wie eine Kündigung per unterschriebenem Brief, wenn die Textform vereinbart ist (so wie hier).
Jap Unterschrift ist Pflicht.
sonst könnte ich in deinem Namen auch ohne Unterschrift eine Kündigung schicken und plötzlich wärst du kein Mitglied mehr
Nein, Unterschrift ist keine Pflicht. Das ist einfach nur falsch. Hier geht es um die Textform und nicht die Schriftform. Wenn man keine Ahnung hat am besten nicht antworten...
Kündigung per e-mail ist nur zulässig, wenn das vertraglich auch so vereinbart ist.
Was hindert dich daran, schriftlich zu kündigen? Eine Briefmarke kostet ja nicht ein Vermögen.
Leute mal ganz ehrlich. Stellt euch mal vor, ihr stellt ganz höflich wie ein Mensch eine Frage, egal was das Thema ist, ich habe ja jetzt auch gute hilfreiche Antworten erhalten. Aber diese Kommentare sind doch echt ätzend oder? Natürlich geht es hier nicht um mein Vermögen, um das Geld oder sonst noch was. Ihr wisst es ja selbst wie es wegen Corona mit Fitnessstudios ist. So einfach könnt ihr meist da die Leute nicht erreichen. Einfach nur traurig. Bis jetzt habe ich dazu nichts gesagt, schon so oft ist das aber vor gekommen. Traurig!
Sei froh dass der Hans sich nicht rechtlich geäußert hat. Die Antwort wäre noch weniger wert gewesen.
Normalerweise kommt noch ein Vortrag, warum Du überhaupt in einem Fitnessstudio bist.
Dann habe ich ja ausnahmsweise Glück gehabt
Wenn Schriftform vereinbart ist, dann reicht ein E-Mail nicht. Kann man nachlesen im § 126 Abs. 1 BGB -> E-Mails zwischen Geschäftspartnern haben grundsätzlich keine Schriftform. Schick ein Brieflein. Und wenn Du unsicher bist oder Bedenken hast, dass die da was drehen wollen ... Schick es per Einwurfeinschreiben.
Wo steht denn in der Frage etwas von Schriftform? Textform ist vereinbart. Und da reicht eine E-Mail natürlich aus!
Mea Culpa. Da hast Du natürlich Recht. Sorry, irgendwie hat das Gehirn automatisch umgeschaltet.
Wenn Textform im Vertrag steht, dann ist eine Kündigung per E-Mail ausreichend. Textform ist gem. §§ 126b, 127 BGB nämlich jede lesbare Erklärung, die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben wird. Hierzu zählt natürlich auch die E-Mail.
Die Aussage, dass eine schriftlich unterschriebene Kündigung erforderlich ist, ist damit falsch. Selbst wenn die AGB des Fitnessstudios Schriftform fordern würden, wäre dies unwirksam gem. § 309 S. 1 Nr. 13 BGB.
Oh ja das stimmt, da hast du recht. Ich ändere das schnell danke für die nette Antwort🙂