Nachbar ruft Polizei wg ruhestörendem Lärm der Kinder?
Das kleine Kind hat einen Tobsuchtsanfall nach dem Baden, weil es nicht abgetrocknet werden möchte, die Eltern können es nicht beruhigen. Der Nachbar ruft daraufhin die Polizei, weil er häusliche Gewalt vermutet; dies konnte jedoch von den daraufhin vier (!) erschienenen Polizisten nicht bestätigt werden In den vergangenen zwei Jahren hat sich der Nachbar des öfteren über störenden Kinderlärm in der Wohnung über ihm ( zwei kleine Mädchen im Alter von 2 und 4 Jahren ) beschwert, obwohl ihm von der Hausverwaltung des Mietshauses mitgeteilt wurde, das dies lt. Gesetz zu dulden ist. Die Eltern möchten nun einen Anwalt einschalten; ist diese Situation auch auf einem anderen Weg zu klären ?
7 Antworten
Der Nachbar ruft daraufhin die Polizei, weil er häusliche Gewalt vermutet;
Das ist insoweit in Ordnung.
die Kinder und die 'Eltern sehr erschrocken haben, dass plötzlich vier Polizisten in der Wohnung standen
Das legt sich wieder.
Die Eltern möchten nun einen Anwalt einschalten; ist diese Situation auch auf einem anderen Weg zu klären ?
Bei deiner Schilderung ist weder was straf- noch zivirechtliches Relevantes zu erkennen.Können sie sich also sparen.
Laut allgemeiner Hausordnung, ist Lärm insbesondere zu sog. Ruhezeiten (Mittags, Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen) von Mietern zu unterlassen. Und dabei ist es irrelevant, woher die Lärmbelästigung stammt. Bei fortdauernder Lärmbelästigung, können sich Mitbewohner beim Vermieter beschweren und auf Abstellung der Lärmquelle berufen. Sollte dies nicht möglich sein, wäre seitens der Geschädigten auch eine Mietminderung der laufenden Mietkosten möglich und anratsam.
Den würde ich helfen, du glaubst doch nicht ernsthaft, daß ich Miete zahle für eine Wohnung um mich dort jahrelang terrorisieren zu lassen, nur weil dort Eltern wohnen, die ihre Kinder nicht "im Griff" haben.
Was sollen die Eltern denn machen xD
Wollen die dem Nachbarn verbieten, die Polizei zu rufen?
die eltern können sich den anwalt sparen. es gibt nix zu klagen. der nachbar hat nichts falsch gemacht. die eltern sollten anfangen ihre kinder zur ruhe zu erziehen.
Die Eltern sollten sich mal mit dem Nachbarn in aller Ruhe unterhalten.
Um welche Uhrzeit war das denn?
Der Nachbar lässt schon seit Jahren nicht mit sich reden; das abendliche Bad war um 19.00 Uhr
Ok. Eine Klage bringt aber nichts.
Falls Du das Elternteil bist: Sei konsequent Trockne das Kind ab. Dann ist auch Ruhe.
Was denn jetzt? Kennt er die Familie seit Jahren oder lässt er seit Jahren nicht mit sich reden? Das eine schließt das andere aus!
Aber du kannst dich einmischen ob sie klagen sollten oder nicht?!
Stimmt nicht, lt. Gerichtsbeschluss ist Kinderlärm von Kindern bis zu vier Jahren zu dulden, selbst in den Ruhezeiten.