MEINE Tochter arbeitet unbefristet im öffentlichen dienst. kann man Arbeitnehmer aufgrund Unfähigkeit kündigen?

7 Antworten

Eine Kündigung kann durchaus erfolgen, sofern sich die Gremien vorher abgesprochen haben. Vor einer Kündigung müssen jedoch Abmahnungen und zielführende Gespräche geführt werden. Wenn beides nichts bringt und wenn die Gremien alle zustimmen, kann es durchaus zu einer Kündigung kommen.

Selbstverständlich, selbst wenn sie die erforderliche Leistung über lange Zeit erbrachte und dann nicht mehr wird sie gekündigt. Bezahlt wird Leistung, nicht Anwesenheit. Es handelt sich ja nicht um einen Platz in einer betreuten Werkstatt oder um eine Beschäftigungstherapie.

Wer nicht leistet egal aus welchem Grunde fliegt raus.

So einfach kann keine Kündigung nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten ausgesprochen werden, da dann das Kündigungsschutzgesetz greift.

Der ArbN schuldet nicht den Erfolg seiner Tätigkeit. Es müsste schon ein gravierendes Ungleichgewicht zwischen Leistung und Erwartung des ArbG im Rahmen eines Arbeitsvertrages bestehen.

Hier Infos:

https://www.rechtsanwalt-bach.de/arbeitsrecht-leipzig/personenbedingte-kuendigung/kuendigung-wegen-schlechtleistung/

Ja, das geht. Es gäbe evtl. die Möglichkeit, falls irgendwelche Krankheiten vorhanden sind, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Dann geht der Rauswurf nicht so leicht, weil dann der besondere Kündigungsschutz gilt. Es können alle möglichen Krankheiten sein: Allergien, Lebensmittelunverträglichkeit, Migräne, Depressionen, Diabetes, Asthma, Rückenleiden, etc....

Es ist ein längerer Weg, aber es geht. Davor stehen Personalgespräche, Zielvereinbarungen mit Dokumentation in der Personalakte, evtl noch der Versuch mit dem Versetzen in eine andere Abteilung.

Sofern sie das Risiko sieht, sollte sie rechtzeitig Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte einschalten, und vor allem keine Personalgespräche ohne Zeugen wahrnehmen.