Darf ich bei einem Rotlichverstoß mit dem Fahrrad vor der Polizei wegfahren, obwohl ich von der Polizei aufgefordert wurde zu stoppen?

11 Antworten

Natürlich hast du der Aufforderung Folge zu leisten. Wenn sie die Zeit dazu haben, werden sie auch versuchen, deiner habhaft zu werden. Dann wird es insgesamt etwas teurer für dich

Die Flucht stellt eine Ordnungswidrigkeit, jedoch aber keine Straftat dar.

Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog müssen Sie mit einem  Bußgeld von 70 Euro sowie einem  Punkt in Flensburg rechnen, wenn Sie das Haltgebot eines Polizeibeamten anlässlich Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung missachten. Hierbei handelt es sich um einen  A-Verstoß. Führerscheinneulinge, die sich in der  Probezeit befinden, müssen demnach mit weiteren Sanktionen rechnen
Das bloße Wegfahren stellt laut eines Beschlusses des Bundesgerichtshofes (Az.: 2 StR 204/14) keinen  gewaltsamen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte  gemäß § 113 des Strafgesetzbuches (StGB) dar. Dieser würde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer  Geldstrafe  geahndet werden.

Quelle

Darf ich bei einem Rotlichverstoß mit dem Fahrrad vor der Polizei wegfahren, obwohl ich von der Polizei aufgefordert wurde zu stoppen?

"Dürfen" .... nein .... strafbar ist es trotzdem nicht, wenn Du es machst.

Stellt sich folgend die Frage - wer ist schneller?

Und ..... interessant würde es, wenn Du noch in der Probezeit wärest.

Klar darfst du ungestraft abhauen. Flucht ist nicht strafbar. An deiner Bestrafung mitwirken durch anhalten und warten musst du nicht. Die verbale Aufforderung anzuhalten, musst du weder gehört noch verstanden haben. Du darfst nur keine weiteren Straftaten oder Ordnungswidrigkeit begehen, die dir die Flucht ermöglichen. Diese wären dann natürlich zusätzlich strafbar.

Wenn die Polizei Dich auffordert anzuhalten, dann hast Du anzuhalten!

Natürlich darfst Du nicht weiterfahren. Wie kann man das eigentlich fragen?