Gütertrennung?

5 Antworten

Ist der Scheidungsantrag gestellt? Bis dahin gilt die Zugewinngemeinschaft. Es sei denn, ihr habt ihn im Ehevertrag ausgeschlossen oder modifiziert, das bestimmte Güter nicht reingezählt werden. Wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft jedoch gilt, muss innerhalb von drei Jahren nach dem Beschluss über die Scheidung der Zugewinn untereinander ausgeglichen werden.

Du könntest auch noch eine Scheidungs-folgenvereinbarung mit dem Ehegatten abschliessen. Kindesunterhalt ist jedoch nicht ausschliessbar. Die Klauseln unter-liegen einer Inhaltskontrolle durch das Familiengericht. Es wird sich angesehen, wie die Ehe gelebt wurde und was vereinbart wurde.

Wende dich an einen Notar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

batek 
Beitragsersteller
 28.06.2020, 19:17

Aber ich habe mein Haus nach der Getrennt leben Ankündigung gekauft und die Hälfte Kaufsumme von unserem Ex- Haus hat sie auch gekriegt? Ich habe von meinem Teil dieses Haus gekauft.

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Das Problem ist eigentlich nur, wenn du seit der Trennung einen Mehrwert erwirtschaftest (während sie das nicht oder in geringerem Maße tut). Dann könnte sie davon etwas abbekommen. Ob du deinen Teil des Erlöses aus dem Verkauf eures Hauses auf der Bank liegen lässt oder in ein eigenes Haus steckst, ist hingegen ziemlich egal.

Also: Wenn du dich scheiden lassen willst, reich den Antrag ein; das Trennungsjahr ist ja rum. Sobald der Antrag zugestellt ist, zählt neugebildetes Vermögen nicht mehr für den Zugewinnausgleich. Wenn du dich (noch) nicht scheiden lassen willst, versuche dich mit ihr auf einen Ehevertrag/Scheidungsfolgenregelung zu einigen.

Bei Gütertrennung spielt das ja keine Rolle, da gehört das Haus in jedem Fall Dir.

Gütertrennung kannst du nicht alleine "durchführen".

Lieber mal die Scheidung einleiten