Anzeige wegen sexting?

5 Antworten

Rein sachlich:

Du bleibst so lange unschuldig, wie dir nichts nachgewiesen werden kann.

Sobald eine Anzeige kommt würde ich mir sofort eine Rechtsberatung beim RA holen. Reagieren solltest du auf alle Fälle. Wenn du als unschuldig befunden wirst, muß der Anzeigende auch deine RA Kosten übernehmen.

Denke dran, das gelöschte Daten auf dem Handy, auch wieder sichtbar gemacht werden können.

Du alleine weißt, ob du unschuldig bist.

Das Gesetz sagt ; Man muss beweisen , dass du Schuldig bist, nicht du musst deine Unschuld beweisen.

wieso schreibst du, dass sie keinen 100igen Beweis hat?

Wenn du unschuldig bist, kann die Mutter gar keinen Beweis haben. So sieht es aus.

kein Beweis, keine Anklage vor gericht. Wohl aber polizeiliche Vernehmung im Rahmen der Ermittlungen - wenn sie dich anzeigt. Dann wirst du lediglich zum Hergang befragt, und du musst nix aussagen, was dich belasten könnte irgendwie. Du kannst als Tatverdächtiger die Aussage auch verweigern.

Also mache du erstmal gar nichts und warte ab und wenn du befragt wirst, bei der Wahrheit bleiben oder Aussage verweigern.

Na wenn die nichts finden können auf deinem Handy oder von Befragungen her, weil du unschuldig bist ist doch alles gut. Die mutter beschuldigt dich dann vielleicht weiterhin aber es gilt Immer noch wenn sie keine Beweise haben

Im Zweifel für den Angeklagten

Was kann ich tuhn um meine Unschuld zu beweisen??

Überhaupt nichts. Das musst du auch nicht. Von deiner Unschuld wird ausgegangen und zwar bis deine Schuld erwiesen ist.

Bist du denn für die Verbreitung verantwortlich?


DerAnalBohrer69 
Beitragsersteller
 24.06.2020, 21:20

Ich habe es eine Vertrauensperson geschickt und sie hat es der Mutter geschickt als Verteidigung hat das Mädchen gesagt das es ein Fake Account geschickt hat auf Instagram

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DameDePique  24.06.2020, 21:53
@DerAnalBohrer69

Damit hast du dich dann schon mal der Verbreitung und des Besitzes jugendpornographischer Schriften mach §184c StGB schuldig gemacht, was dann ja soweit auch nachweisbar ist. Besessen hast du es, verschickt hast du es, ganz unabhängig davon, ob das für die Verbreitung an sich verantwortlich ist.

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Katzenfreund777  29.06.2020, 20:21
@DerAnalBohrer69

Also bist du ja doch nicht unschuldig. Das beste was du jetzt machen kannst: Zur Polizei gehen und sagen, dass du schuldig bist und deiner Ex und ihrer Mutter aufrichtig sagen, dass es dir leid tut. Das wird dann beides zu deinen Gunsten ausgelegt, Vorstrafen hast du ja scheinbar keine, eventuell wird noch das Jugendstrafrecht herangezogen und du kommst dann relativ glimpflich davon (z. B. Geldstrafe und/oder Bewährungsstrafe aber keine Haftstrafe und womöglich geltest du nicht mal als vorbestraft). Vorher am besten möglichst sofort mit dem Anwalt drüber reden. Sofort deshalb, weil wenn du dich erst stellst, wenn die Polizei bereits Beweise hat, dann ist es zu spät. Der Anwalt kann auch Deals aushandeln, dass du z. B. dem Opfer eine Aussage vor Gericht ersparst, indem du sofort gestehst und du dafür eine Strafmilderung bekommst.

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