Praktische führerscheinprüfung antreten ohne die kosten der pflichtstunden bezahlt zu haben?
ich hab gerade einen freund bei mir der hat das problem dass sein fahrlehrer meint, er darf erst zur praktischen prüfung antreten wenn er den gesamten restlichen offenen betrag für den kompletten führerschein bezahlt hat.
Muss er das wirklich?
Und außerdem meinte dee fahrlehrer wenn er den betrag nicht zahlt, darf er nicht zur prüfung aber muss die prüfungskosten trotzdem zahlen...
Muss er des jetzt so machen wie oben beschrieben oder darf er die prüfung machen wenn er die prüfungskosten zahlt und den restlichen betrag dann im nachhinein?
2 Antworten
Wenn er angemeldet ist und nicht erscheint, muss er trotzdem bezahlen. Die Gebühren müssen vorher gelegt werden und kommen auf seine Schulden drauf. Mit Schulden hätte ich ihn erst gar nicht angemeldet.
Der Fahrlehrer hat recht. Wie soll er sich denn sicher sein, dass er das restliche Geld noch bekommt, wenn dein Freund die Prüfung bestanden hat?
Das ist schon richtig, aber warum sollte sich der Fahrlehrer diese Mühe machen, wenn er sein Geld viel einfacher und schneller bekommen kann?
Und wenn Dein Freund von der Fahrschule zur Prüfung angemeldet werden will, dann muss er das wohl oder übel akzeptieren.
Naja der hat seine ganzen daten so dass man da selbst en inkasso unternehmen im notfall beauftragen könnte..^^ ist ja nicht so dass er nicht auffindbar wäre wenn man die kompletten personalien von einem hat^^