GEZ fordert erweiterte Meldebescheinigung - Kosten?
Hallo,
der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (im Weiteren zwecks Länge GEZ genannt) unterstellt mir, dass ich eine Zweitwohnung besäße, für die ich von denen zur Kasse gebeten werde. Dabei geben sie eine Adresse an, wo ich für 21 Jahren gewohnt habe.
Ich habe ihnen nun mehrfach dargelegt, dass ich keine Zweitwohnung besitze und auch nie eine besessen habe und ihren Zahlungsaufforderungen erst nachkommen werde, wenn diese korrekt sind. Ich möchte mich nicht vor der GEZ "drücken", aber ich werde definitiv nicht für etwas bezahlen, was nicht den Tatsachen entspricht.
Nun wurde ich von der GEZ aufgefordert, eine erweiterte Meldebescheinigung vorzulegen. Diese habe ich gleich per Mail bei meiner Gemeinde angefordert und auch bereits erhalten. Kostenpunkt: 9€.
Kann ich diese 9€ der GEZ in Rechnung stellen? Ohne deren Aufforderung hätte ich dieses Schriftstück nicht beantragt. Und daraus geht auch eindeutig hervor, dass die angerechnete Zweitwohnung Humbug ist.
6 Antworten
Du kannst auch einfach sagen es ist so... wenn ihr anderer Meinung seid bescheidet es, lehnt den Widerspruch ab und wir klären es dann entsprechend vor Gericht. Sie drohen gern.... vor gericht gehen sie seltener.
Ich hatte mal zu GEZ zeiten 0 Radio/0 Fernseher gemeldet... sie haben es eigenwillig auf 1 Radio, 1 Fernseher abgeändert und ne Zahlungsaufforderung geschickt. Nach nem Anruf meinten sie sie wären davon ausgegangen dass meine Angaben falsch sind.... wenn ich mich wieder abmelden möchte solle ich eine eidesstattliche Erklärung schicken dass ich keine Geräte habe. Hab dann gesagt ich hab mich nie angemeldet imt geräten und sie können mich kreuz... ähh, wenn sie anderer Meinung sind [siehe oben].
Das war mein erster Kontakt mit dem Verein.... gedroht haben sie mir seit dem oft... sehen wollten sie nie.... was nicht heißt dass sie prinzipiell gar nie vor Gericht gehen. Fakt ist allerdings dass du belegen kannst dass was sie behaupten Blödsinn ist und ich persönlich keinen Grund sehe dass sie eine erweiterte Auskunft verlangen können wenn nicht sachliche Gründe für den zweitwohnsitz sprechen.... und eine Meldung bis zum 9. Lebensjahr ist def. kein sachlicher Grund.
Weitere Erfahrung: erst ab einer hohen Eskalationsstufe liest sich jemand schreiben wirklich durch. In den ersten ebenen würde ich sogar vermuten dass eine OCR die schreiben einliest und eine KI aka Chatbot die Antwort raussucht.... anders lassen sich manche Satzbausteinantworten nicht erklären. Dafür spricht auch dass schreiben ohne eindeutige Keywords die besten Resultate bringen weil ich vermute dass die dann einem Menschen vorgelegt werden. Wie gesagt... ist eine Vermutung, aber sprich einiges dafür.
Da müsstest du schon mit Rechtsanwalt drohe, ggf. vors Gericht ziehen. Da die GEZ weiß, dass sich das für dich nicht lohnt, nutzt sie das eben aus.
man droht nicht mit Rechtsanwälten.... man schickt sie vor. Leute die mit Rechtsanwalt drohen werden nicht ernst genommen, insb. in Bereichen wo es oft Konfliktpotential gibt. Einen Anwalt braucht man dafür auch nicht, das bekommt man selbst hin.
17.06.2022
Ein kleiner Tipp in der Sache mit der Zweitwohnung.
Man kann sich von der Gebührenzentrale kostenlos eine Datenauskunft zu den zur eigenen Person gespeicherten Daten zusenden lassen.
Dort steht dann auch drin, daß man aktuell für eine Hauptwohnung schon Gebühren zahlt. Man hält ihnen also ihre eigenen Kenntnisse vor und spart sich die meist kostenpflichtige Meldebestätigung bei der Stadtverwaltung.
Funktioniert. Gerade eben meinen Befreiungs-Bescheid bekommen, nachdem mir vor 2 Wochen an der Hotline ein patziger Mitarbeiter gesagt hatte, daß man nur Meldebestätigungen als Nachweis akzeptieren würde.
Was für ein Verein!!!
Du kannst die 9,00 € nicht dem Beitragsservice in Rechnung stellen. Nach den gesetzlichen Regelungen ist es allein Sache des Beitragsschuldners auf seine Kosten alle erforderlichen Nachweise dem Beitragsservice zur Verfügung zu stellen.
Ich vermute, dass du selbst den Grund für die Annahme geliefert hast, dass du Inhaber einer Zweitwohnung bist. Warst du z. B. unter der früheren Wohnung bei der GEZ oder dem Beitragsservice gemeldet und hast dich dort nicht auf die neue Wohnung mit einer Änderungsmeldung umgemeldet, sondern stattdessen dich mit der neuen Wohnung neu angemeldet, so müssen sie davon ausgehen, dass du eine Zweitwohnung hast.
Wenn es anders war, kannst du dich ja nochmal melden.
Bei mir sind es 4 Nebenwohnungen der letzten 25 Jahre, quer durch die Bundesrepublik. Und online Meldebescheinigungen gehen nur, wenn man noch dort gemeldet ist. Und ich habe alle brav an und abgemeldet - allein wegen der Zweitwohnsitzsteuer...
Danke für deine Antwort!
Die Wohnung, die die GEZ als Zweitwohnung angegeben hat, habe ich zuletzt im Alter von 12 Jahren bewohnt :) (Also vor gut 21 Jahren) Ich bezweifle also, dass es sich hierbei um eine Altlast handelt.