Darf mein Vermieter oder mein Hausmeister IMMER iN meine Wohnung?
Hallo,
mich hab mal eine Frage.
darf der Vermieter oder der Hausmeister in meine Wohnung wenn er es will?
bin nicht immer der ordentlichste Mensch und das wär mir schon peinlich 😰.
und dürfte der durch das Fenster schauen um zu sehen wie es bei mir aussieht?
da mein Wohnzimmer Fenster auf der Garten Seite ist und jeder rein schauen kann:(
7 Antworten
Nein, darf er nicht. Höchstens 1 x pro Jahr nach Vorankündigung, um sich anzusehen, ob irgendetwas kaputt ist.
Grundsätzlich ist der Vermieter oder der Hausmeister nicht befugt, nur mal so zum Kucken Dene Wohnung zu betreten, auch wenn Du da bist, können SIe das nicht ohne guten Grund verlangen. Was andere gilt nur bei Gefah, also wenn z. B.
Bitte um Hilfe!!! Vermieter und Hausmeister sind unbefugt in ...Wann begeht Vermieter Hausfriedensbruch?
In dringenden Notfällen darf der Vermieter die Wohnung betreten, ohne dass er sich vorab anmeldet. ... Verschafft sich der Vermieter ohne Berechtigung Zugang zur Wohnung mit einem Zweitschlüssel, begeht er Hausfriedensbruch. Der Mieter kann ihn anzeigen oder sein Mietverhältnis fristlos kündigen.
Hereinspaziert? In diesen Fällen hat der Vermieter ein ...Das Grundgesetz, Artikel 13 (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Durch den Mietvertrag bist du Besitzer der Mietwohnung geworden. Dein Vermieter (Eigentümer) hat dir sein Eigentum für die Mietzeit überlassen. Innerhalb deiner Wohnung hast du das Hausrecht.
Prinzipiell dürfen weder Vermieter noch Hausmeister deine Wohnung ohne deine Genehmigung nicht betreten. Sie dürfen keinen Schlüsselzu deiner Wohnung haben.
Nur mit triftigen Grund und nach Anmeldung kannst den diesen Personen den Zutritt zu deiner Wohnung gestatten.
Im Katastrophenfall wäre es möglich, dass die Wohnungseingangstür gewaltsam geöffnet wird, weil Gefahr im Verzug sein kann.
Jeder kann in deine Wohnung im Erdgeschoss sehen. Du musst dafür Sorge tragen, dass Dritte nicht in deine Wohnung sehen können, wenn du das nicht willst >>>>>> Vorhänge, Rollos, Plissee´etc. anbringen.
Nur mit vorheriger schriftlicher Ankündigung und oder im Notfall zb Rohrbruch.
Der Vermieter oder Hausmeister darf die Wohnung nicht ohne driftigern Grund ungefragt betreten.
reinkommen nur mit vorankündigung am besten schriftlich.
durchs fenster schauen schätze ich schon, wenn es sein garten ist und er damit keinen hausfriedensbruch begeht.
ich habe meinen vermieter schon mal draußen vor der tür stehen lassen, als er sagte "er will JETZT die Wohnung sehen".