Meine Freundin Sitzt wegen einer Geldstrafe im Gefängnis nun kam noch eine Geldstrafe von 900 Euro dazu?

6 Antworten

Warum wird das abgelehnt weil sie schon im Gefängnis sitzt

Natürlich, da sie vorher schon nicht bezahlt hat wo sie noch "frei" war, wie soll sie denn jetzt bezahlen.

Jetzt hilft nur noch zuverlässig nur Bargeld und zwar alles in einer Summe. Eine geringe Chance auf Ratenzahlung könnte man ihr einräumen wenn sie einen beträchtlichen Betrag als Anzahlung leisten würde.

Bezahlung ist übrigens jederzeit möglich. Am einfachsten direkt in Bar bei der JVA, dann kann man sie gleich mitnehmen.

Bis die Ersatzfreiheitsstrafe angetreten werden muss, vergeht einiges an Zeit und auch Briefwechsel. Deine Freundin hatte also wirklich alle Gelegenheiten, die Ratenzahlung schon LÄNGST zu beantragen.

Jetzt geht man einfach davon aus, dass sie es bis jetzt nicht auf die Reihe bekommen hat, also auch zukünftig ihre Raten nicht bedienen kann.

Kannst du dir denn nicht das Geld irgendwo leihen und sie "auslösen"? Wieviel Tagessätze sind es denn, weißt du das? Fixes Rechenbeispiel: 30 Tagessätze á 30 €. Dann würde sich die Geldstrafe in 10 Tagen ja bereits um 300€ verringert haben... evtl. ist der Betrag dann "stemmbarer"?

Ansonsten ganz ehrlich: Hätte sie sich früher drum gekümmert, wäre es nicht passiert... selber Schuld :-|

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Marcel498 
Beitragsersteller
 27.03.2021, 00:02

Jetzt habe ich erfahren das der Bruder einfach 600 Euro an das Amtsgericht überwiesen hat mit ihren Namen und Geburtstag aber ohne Aktenzeichen geht das auch ? Wenn ja dauert das doch bestimmt länger bis es die JVA weiß oder ?

flythesky  27.03.2021, 11:22
@Marcel498

Jup.

Sowas wird bei der Polizei gemacht, wenn es schnell gehen soll...

Bis das AG die Überweisung überhaupt bemerkt ist mindestens Dienstag... und dann muss es noch zugeordnet werden...

NonNam  27.03.2021, 11:32
@Marcel498

Man hätte einfach zur JVA fahren können und es dort einzahlen dürfen. Dann hätte man sie gleich mitnehmen können.

Marcel498 
Beitragsersteller
 27.03.2021, 20:47
@NonNam

Ja ich weiß doch nur hat der Bruder es einfach so gemacht ohne mich mal vorher zu fragen dann hätte ich ihn das auch so gesagt !

Ich wollte halt nur mal wissen ob das überhaupt dort ankommt und dann auch die JVA erfährt aber das Amtsgericht ordnet das dann schon zu ?

NonNam  26.03.2021, 22:11

Nur zur Ergänzung: Sie hätte die Ersatzfreiheitsstrafe auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln lassen können. Auch das hat sie nicht getan.

Ratenzahlung hätte sie gleich beantragen müssen, wenn man so lange sich um nix kümmert, bis der Haftbefehl rausgeht, vertraut halt keiner drauf, dass sie dann Raten zahlen würde. Auslösen kannst du sie mit Bargeld.


Marcel498 
Beitragsersteller
 26.03.2021, 17:14

Ja verständlich... ach man das kotzt mich an

Bitterkraut  26.03.2021, 17:49
@Marcel498

Sag das deiner Freundin, wenn sie gleich reagiert hätte, und eine vernünftige Rate angeboten hätte bei Darlegung ihrer finanziellen Verhältnisse, hätte sie gute Chancen gehabt.

Das entscheidet das Gericht oft entsprechend dem Verhalten der Angeklagten.

Keine Reue und kein Geständnis, kein Entgegenkommen. Oder bei Wiederholungstätern.


Bitterkraut  26.03.2021, 17:50

Nö, sie hätte nur rechtzeitig einen Antrag stellen müssen.

Marcel498 
Beitragsersteller
 26.03.2021, 17:12

Wie soll sie Reue in einen Antrag auf ratenzahlung zeigen ?

sie hat was nicht bezahlt, schätze das ist Erzwingungshaft.

wieso jetzt wieder 900€

dafür sind deine Infos zu wenig. sollte alles im Schreiben stehen.

am besten den ausstehenden Betrag incl. der 900 zahlen, dann sollte Sie frei kommen


Marcel498 
Beitragsersteller
 26.03.2021, 17:10

Ich habe nicht soviel Geld das ist ja das Problem

Bitterkraut  26.03.2021, 17:10

Nein, das ist keine Erzwingungshaft, die sitzt ne Geldstrafe ab.

websniffer  26.03.2021, 17:14
@Bitterkraut

Naja wenn man wegen Geldschulden sitzt kann man das schon Erzwingungshaft nennen, da sie ja nicht Zahlen kann zwingt man sie die Strafe abzusitzen

peterobm  26.03.2021, 17:16
@websniffer

da ist schon ein Unterschied, wenn Sie ne Geldstrafe absitzt, wird das damit vergolten

bei Erzwingungshaft bleibt die Geldstrafe immer noch zu zahlen.

websniffer  26.03.2021, 17:18
@peterobm

Aha ok , dachte immer das man auch wenn man Einsitzt das Geld sowieso nachher zahlen muss.

Bitterkraut  26.03.2021, 17:18
@websniffer

Nein. Mit dem Knast wird erledigt sich die Geldstrafe. Da wird nix erzwungen.

Erzwingungshaft dient zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung. Das eine hat mit dem anderen gar nix zu tun.