Verjährung Ordnungswidrigkeit Verwarngeld bei Auskunftssperre?
Guten Tag,
ich habe ein Verwarnungsgeld bezüglich einer überschrittenen Höchstgeschwindigkeit bekommen. Dieser Blitzer stammt aus Mitte November, sodass die drei Monate Zustellungsfrist vergangen sind.
Jetzt ist es jedoch so, dass ich eine Aufskunfts Sperre auf meiner Adresse habe.
Jedoch sind bei mir Blitzer immer pünktlich angekommen.
Gilt in meinem Fall immer noch die Verjährung innerhalb von drei Monaten oder gilt dort die verlängerte Verjährung da ich eine Auskunftssperre habe.
Dazu sollte man noch wissen dass ich im Dezember umgezogen bin, ich habe meine Adresse jedoch innerhalb von einer Woche der zuständigen Behörde gemeldet und mich umgemeldet.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FreeSoulFL/1687326599753_nmmslarge__0_125_961_960_ade6c149a49ef51b618bc6c992b52a03.jpg?v=1687326600000)
Die Auskunftssperre ist hier egal. Das Ordnungsamt hat ein berechtigtes Interesse an deiner Adresse.
Und es kommt darauf an, wann der Bescheid erstellt wurde.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/4_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Wenn du Mitte November geblitzt wurdest, beginnt die Verjährungsfrist nicht dort, sondern mit Abschluss der Bearbeitung. Bist du nicht erreichbar, geht die Post ewig hin und her und das zählt nicht für dich. Somit zahle und gut ist es.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/4_nmmslarge.png?v=1438863662000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/4_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Weitere Gründe für eine Unterbrechung der Verjährungsfrist sind die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen,
![](https://images.gutefrage.net/media/user/emesvau/1678220101367_nmmslarge__0_0_780_780_4c3502c85c13387b126fe85ed6a0ccf8.jpg?v=1678220101000)
Hallo Lisalisala,
was meinst du damit, dass du ein Verwarngeld erhalten hast?
Wurdest du von einem starren Blitzer geblitzt und hast einen Bußgeldbescheid erhalten oder nicht?
emesvau
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
gelasert und da es nicht über 60 Euro sind, ist es ja noch ein Verwendungsgeld
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ist das Ausstelldatum innerhalb der Frist? 🤔
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
17.03 steht dort … aber es ist ein Verwarnungsgeld kein Bußgeld 🧐
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ok. Also damit kenn ich mich nicht aus. Aber solche schreiben gelten immer am 3. Tag nach Ausstellung als zugestellt. Der tatsächliche Postweg ist idR irrelevant.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tatzeitpunkt.