Motorrad beschlagnahmt von der Polizei . Wie lange?
Hallo. Heute wurde mein Motorrad wegen Fahren ohne Führerschein beschlagnahmt und weil es nicht angemeldet ist (TÜV hat es aber). Wie lange ist es jetzt circa bei der Polizei ,bzw. wie lange darf die Polizei es behalten ?
6 Antworten
Motorrad beschlagnahmt von der Polizei . Wie lange?
Kommt auf den Grund der Beschlagnahme an. War es eine nach § 111b StPO dürfte es dauerhaft weg sein, weil es eingezogen wird. Rechne also nicht damit, dass du es alsbald zurückbekommst - wenn überhaupt.
§ 6 Abs. 3 PflVG sagt dazu:
"Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört"
Zuerst einmal lautet der Tatvorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nach §21 StVG. "Fahren ohne Führerschein" ist so was wie "den hab ich zu Hause liegen gelassen" und kostet als Ordnungswidrigkeit nur ein Verwarnungsgeld von 10€.
Als Tatmittel bzw Beweisstück ist keine Rückgabe deines Motorrads vor dem Ende des Strafverfahrens zu erwarten. Je nach Auslastung der örtlichen Justiz kann das durchaus 6-12 Monate dauern.
Zusätzlich kann gemäß §21 (3) StVG das Fahrzeug eingezogen werden.
In Tateinheit mit §6 PflVersG kannst Du mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Du solltest also lieber sparen anstatt Dir ein neues Motorrad (welches Du eh nicht legal fahren darfst) zu kaufen.
Außerdem sollte dir bewusst sein, dass bei Tatwiederholung vor der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wahrscheinlich eine MPU angeordnet wird. Die kostet dann auch noch mal so ab ca. 1000€.
Heute wurde mein Motorrad wegen Fahren ohne Führerschein beschlagnahmt.
Garantiert nicht, sondern wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis!
...das habe ich doch geschrieben! Dein Moped wurde nicht wegen Fahren ohne Führerschein, sondern wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingezogen.
Hinzu kommt noch der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Deswegen solltest du die überhaupt keine Gedanken darüber machen, wann du das Moped zurück erhältst.
Due wirst erst einmal längere Zeit Fußgänger sein.
Dann werd ich mir wohl eher ne neue kaufen Vielen dank
bei der nächsten Kontrolle ist die auch weg, und die Bußgelder werden drakonisch erhöht
Was ist denn der Unterschied zwischen Fuehrerschein und Fahrerlaubnis?
...und deine Interessen liegen wirklich im "Verkehrsrecht"?
Aha, wieder was gelernt. Auf dem Lappen der ehemaligen DDR stand "Fahrerlaubnis" drauf und hier bei uns steht "Fuehrerschein" drauf. Dass es da noch einen feinen, gesetzlichen Unterschied gibt ist mal wieder typisch deutsch. Aber danke, wie gesagt, wieder was dazu gelernt...
das bleibt so lange Beschlagnahmt, bis die Gerichtsverhandlung war. das kann zur Zeit sehr lange dauern. 1-2 Jahre.
Solltest du nochmal Erwischt werden- kannst du es dir schon mal abschminken- überhaupt mal einen Führerschein machen zu dürfen. Das hast du Dir jetzt versaut.
Oh, es ist ein Tatmittel bei einer Straftat und kann dauerhaft eingezogen und versteigert werden.
Hi Archi, kleiner Hinweis:
Es ist kein Tatmittel, sondern notwendiger Bestandteil der Tat, ein sog. Beziehungsgegenstand. Auf den können die allgemeinen Einziehungsvorschriften nur angewendet werden, wenn dies in der Strafvorschrift ausdrücklich genannt wird.
Siehe dazu § 21 Abs. 3 StVG
Falls es so kommt, könntest Du ja mitbieten und es ein zweites mal kaufen...
Was meinst du mit Garantiert nicht ?