Herd defekt - nicht im Mietvertrag aufgeführt?
Liebes Forum,
ich lebe in einer Mietwohnung. Bei Einzug befand sich ein Gasherd in der Küche, dieser ist nun defekt. Die Hausverwaltung lehnt eine Reparatur/Austausch ab, da der Herd nicht im Mietvertrag aufgeführt ist. Der Herd befand sich schon bei meiner Vormieterin in der Küche. Sie hat ihn nicht angeschafft. Er wurde von der Vermieterin gestellt. Muss ich tatsächlich die Kosten übernehmen?
Danke für Eure Antworten. Hier noch 2 Screenshots vom Deutschen Mieterbund. Ist es demnach nicht so, dass die Hausverwaltung zuständig ist? Ich habe nichts übernommen, es steht nichts im Mietvertrag:
Ich habe der Hausverwaltung nun geschrieben, dass der Herd als mitvermietet gilt und sie aufgefordert den vertragsgemäßen Zustand herzustellen.
Antwort "insofern eine Küche Bestandteil der Mietsache ist, ist der Eigentümer auch dazu verpflichtet diese Instand zu setzen (insofern erforderlich) . Aus Ihrem Mietvertrag und den uns vorliegenden Unterlagen geht leider nicht hervor, dass eine Küche zu der Mietsache gehört. Deshalb ist die Küche für uns auch nicht existent.
Gerne kümmern wir uns um die Instandsetzung der Küche insofern Sie uns ein Dokument einreichen können, aus dem hervorgeht, dass die Küche ein Bestandteil der Mietsache ist."
Und nun???
8 Antworten
Ich kann hier allen nicht zustimmen. Hast Du die Wohnung mit dem Herd gemietet, und der Vermieter hat das nicht ausdrücklich ausgeschlossen, gilt der als mitvermietet. Damit ist der Vermieter auch dafür verantwortlich.
Man hat Dir auch nicht Fenster extra im Vertrag aufgeführt. Wenn die jetzt abfallen, machst Du was?
Exakt.
Du forderst den Vermieter auf den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung umgehenst wieder herzustellen. Tut er das nicht, nimmst Du eine Ersatzvornahme vor. (Musst Du vorher ankündigen – mind. 2 Wochen) Soll heißen, Du beauftragst einen Reparaturmenschen und lässt das reparieren. Das Geld ziehst Du von der Miete ab.
Aber alles Blödsinn. Versuch Dich mit dem Vermieter zu einigen. Meistens geht das doch.
Bei Einzug befand sich ein Gasherd in der Küche,
ergo gilt er als mitvermietet - soweit keine anderslautende Vereinbarung im Mietvertrag steht und der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass der Heerd betriebsbereit ist und bleibt.
Die Hausverwaltung schmettert alles ab: " Gemäß den uns vorliegenden Unterlagen gehört die Küche nicht mit zur Mietsache. Im Mietvertrag findet die Küche keinerlei Erwähnung (keine Angaben über mitvermietete Einrichtungen). Die Instandsetzung und Instandhaltung der Küche, obliegt daher Ihnen."
Zudem werde ich noch zurecht gewiesen, dass ich direkt mit meiner Vermieterin gesprochen habe: wir sind von der Eigentümerin mit der Verwaltung beauftragt. Sämtliche Kommunikation ist daher mit uns zuführen. Vereinbarung können entsprechend auch nur mit uns geschlossen werden. Nebenvertraglich Abreden sind uns zudem nicht bekannt und nicht dokumentiert."
Gibt es einen Paragraphen den ich anbringen kann?
Ja, ist ja auch dein Herd....wenn du das Geschenk der Vormieterin annimmst, dann bist du auch dafür verantwortlich...
Wenn der Herd nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, dann gehört er Dir.
Mach damit was Du willst.
Werden Türen, Fenster, Kloschüsseln, Waschbecken aufgeführt? Wohl kaum. Die gehören jetzt alle mir? Das wird ärgerlich für die Nachmieter.
Interessante Fragestellung! Ist Bewegung in das Thema gekommen? Gab es eine Einigung? Oder hast du dich beim Mieterverein oder einem Rechtsanwalt informiert?
M.E. hingt das Beispiel mit Türen, Fenstern und Waschbecken. Diese sind fest mit der Wohnung verbunden und gehören damit offensichtlich zum Mietobjekt. Das Gleiche gilt übrigens auch bei einer Einbauküche.
Wie es bei einem einzelnen Standgerät aussieht, darüber kann man wahrlich (wie du siehst) streiten. Gab es denn in der Küche noch weitere Einrichtungen, z.B. Spülenschrank? Wenn es ein MFH ist, wie sieht es in den anderen Wohnungen aus? Ich kenne es aus Hessen, dass zu einer Wohnung mind. eine Spüle und ein Herd gehört (ärgerlich, da man die immer im Keller aufbewahren musste, wenn man sich eine moderne Küche einbauen ließ). In Norddeutschland ist eher der Trend, dass die Wohnungen eine Einbauküche haben, während in anderen Regionen eher der Status Quo ist, die Wohnungen gänzlich ohne Einrichtungen zu vermieten. So eine Ortsüblichkeit kann Dir im Zweifel in der Argumentation helfen, davon in gutem Glauben ausgehen zu können, dass das Gerät zur Mietsache gehört.
Ansonsten ist es ohne Zeugen schwer darzustellen, dass es nicht nur vom Vormieter stehengelassener Hausstand ist.
Ich würde mir bei so einem alten defekten Gerät aber auch nicht so viel Mühe machen mich zu streiten, wäre froh, so ein energieineffizientes und optisch sicher nicht ansprechendes Gerät los zu sein. Ein neuer Herd kostet nicht die Welt und amortisiert sich schnell durch Energieeinsparung. Und im Zweifel bekommt man bei "**** Kleinanzeigen" dutzende gebrauchte Geräte für einen schmalen Taler, wenn nicht sogar geschenkt.
Gräme dich nicht, lebe!
Der Herd wurde seitens der Vermieterin in der Wohnung aufgestellt. Er ist nicht im Mietvertrag aufgeführt, auch nicht als Ausschluss. Der Herd wurde von mir auch nicht abgekauft. Kannst Du mir hierzu einen Paragraphen nennen?