Rundfunkbeitrag nachzahlung obwohl man seit Jahren nicht mehr in der Wohnung lebt?

4 Antworten

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Ist man für eine Wohnung angemeldet und meldet sich beim Umzug nicht auf die neue Wohnung um, sondern nur die neue Wohnung an, so läuft die Beitragspflicht nach dem Gesetz für die alte Wohnung weiter.

Du kannst aber dich mit den entsprechenden Belegen (Meldeamtsbescheinigung, Nachweis über Zahlung durch den damaligen Mitbewohner oder dessen Beitragsnummer und Zahlung für deine neue Wohnung plus Beitragsnummer) vermutlich rückwirkend abmelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zuerst einmal such die Meldebescheinigung! Du wirst dich ja wohl hoffentlich abgemeldet/umgemeldet haben!

Das als Kopie an die GEZ und dazu schreiben, dass du die Mahnung als fehlerhaft zurückweist, weil du nachweislich nicht mehr in der Wohnung gewohnt hast!

Zusätzlich ev den "Folge-Mietvertrag" raussuchen und das kopieren, so dass man sieht, dass du ab X.Y.Z woanders eingezogen bist.

Die damalige GEZ-Nummer anzugeben sollte reichen. Online gibt es dafür ein schönes Formular.


Stubbi1211 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 05:13

Danke. Aber bleibt die Beitragsnummer nicht immer die selbe auch bei Umzug? Wenn nicht dann kenne ich meine damalige Nummer nicht

Kris, UserMod Light  22.03.2021, 05:15
@Stubbi1211

Vielleicht kannst du deinen damaligen Mitbewohner noch fragen, er hat ja bezahlt. Die Nummer steht bei jeder Zahlung dabei.

Stubbi1211 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 05:17
@Kris, UserMod Light

Leider gar kein Kontakt mehr zu der Person. Gucke Mal in meinen Unterlagen villt find ich doch noch was ;-)

Klar kannst Du dagegen vorgehen. Problem aber evtl. : Du musst alles nachweisen können. Auch die Zahlungen des Mitbewohners ...