Mittelfinger gezeigt? Straftat?

13 Antworten

Zunächst mal liegt eine qualifizierte Beleidigung vor:

§ 185 StGB
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dazu gab es bereits diverse Urteile, mal um ein paar Zahlen zu nennen:

https://www.gutschild.de/blog/stinkfinger-im-strassenverkehr-es-wird-teuer/

Der Bemessungsrahmen liegt zwischen 600 Euro und 4.000 Euro

Rein theoretisch wären die Kameraaufzeichnungen, von denen du im Kommentar spricht, ein Beweismittel. Dennoch würde eine Anzeige mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt werden. Viel wichtiger ist aber, dass bei einer Anzeige ein Abdruck an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt wird, da dies als "Aggressionsdelikt im Straßenverkehr" gewertet wird. Das ist beim ersten Mal auch noch egal. Beim zweiten Mal auch... aber wenn sich das ganze häuft, könnte die Fahrerlaubnisbehörde auf die Idee kommen, dass du nicht in der Lage bist, ein Kfz sicher zu führen. In dem Fall könnte eine MPU angeordnet werden. Hier z.B. zum Nachlesen:

https://www.bussgeldkatalog.org/aggression-im-strassenverkehr/

Also unterm Strich: Dürfte jetzt nichts dabei rauskommen, solltest du aber nicht zu oft bringen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Er soll es dir erstmal beweisen das du es gezeigt hast haha 😂


Gjeko67 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 17:44

Meine mutter und brüder waren im Auto also können die sagen er hats nicht gemacht oder? Hahahaah

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superseegers  22.03.2021, 17:59
@Gjeko67

Sensationell. Mutter und Bruder machen eine Falschaussage weil Du Dich nicht im Griff hast. Man darf nicht vergessen, es handelt sich um eine Straftat.

Und noch was darf man nicht vergessen: Wenn sich solche Taten durch Dich häufen, kann es passieren, dass die Führerscheinstelle mit Dir sprechen will. Wer Kfz führen will mit Führerschein, der muss nämlich charakterlich dafür geeignet sein. Und andere Verkehrsteilnehmer zu beleidigen oder aggressiv zu reagieren kann dann mal in einem Verfahren der Überprüfung Deiner Eignung enden.

Und dann wird es unter Umständen teuer.

Bedenke, die Behörde gibt Dir den Führerschein, sie kann ihn Dir unter gewissen Umständen aber auch wieder abnehmen.

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Gjeko67 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 18:04
@superseegers

Ja und? Die können falsch aussage machen, und auch wen ich meine Mutter bitten würde nicht zu leugnen würde sie es tun, wer will schon das sein Sohn eine Straffe bekommt

Ihr ist das egal kann nichts machen

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superseegers  22.03.2021, 18:12
@Gjeko67

Ich denke, Du hast für Dein Leben noch viel zu lernen, und wenn Du meinst, Du kannst alles machen und es passiert Dir nix, weil es ja nicht bewiesen werden kann....

...dann wirst Du bald auf Erfahrungen stoßen, die Dich etwas anderes lehren werden. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

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Marie716  22.03.2021, 18:40
@superseegers

Ohhh man. Er hat doch nur ein Mittelfinger gezeigt und sich nicht nackt ausgezogen und faxen gemacht. Der Typ hat keine Beweise das er es gezeigt hat. Und die Mutter ist da!! Ganz einfach 🤷‍♀️

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Ja kann er.. hatte im Praktikum so einen Fall.. Beleidigung 185 StGB und wenn du ihm zB dich aufgefahren bist kann das sogar auch eine Nötigung sein..

aber wird meistens nur mit ner kleinen Geldbuße bestraft also keine Sorge


Gjeko67 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 17:42

Wie meinst du aufgefahren

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Ja er kann Dich anzeigen. Er ist aber in der Beweispflicht.

Wenn nur Aussage gegen Aussage steht, wird er vermutlich nicht weit kommen.

Ich würde das aber künftig lassen - ist wirklich eine Straftat, die auch häufig vorkommt. Da mussten schon regelmäßig 4- stellige Geldstrafen bezahlt werden.

Ja kann er. Kann dich auch recht teuer kommen. Andererseits könntest du allerdings gegen diesen Zeitgenossen eine Anzeige erstatten, weil er deine Ausfahrt blockiert hat.

Aber schau mal hier.

https://www.bussgeldkatalog.org/beleidigung-im-strassenverkehr/


wiki01  22.03.2021, 17:54

Das eine ist eine Straftat, das andere eine OWi.

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