Wie oder besser wo leitet man Disziplinarverfahren gegen Lehrer und Leiter Jugendamt ein?
Kaum jemand kennt die Pflichten von Lehrern, Schulsozialarbeitern, Mitarbeitern des Jugendamtes und anderen Angestellten oder Beamten des öffentlichen Dienstes.
Das Beamtengesetz regelt aber schon so manches. Die Verpflichtung zu Neutralität gehört zum Beispiel zu den sog. Dienstpflichten.
Auch der Einhalt des BGB als Charaktereigenschaft, die zur Eignung von Beamten dient.
Festgestellt wird ein Fehlvergehen im disziplinarischen Ermittlungsverfahren.
Das wird eingeleitet, wenn Grund zur Anahme besteht, die Vorwürfe könnten zutreffend sein und gegen die Doenstpflichten verstoßen oder Rechte von Bürgern verletzt haben.
Ich weiß aber nicht, wie man das einleitet.
Habe eine Beschwerde über eine Dame am Jugendamt gemacht und bekam vom Chef zurück, die hat alles richtig gemacht.
Will der mich auf den Arm nehmen?
Das ist also noch nicht ermittelt...die scheinen sich einfach zu beschützen...unverschämt!!!
Wo beantragt man das Disziplinarverfahren also?
Danke im voraus, lG
3 Stimmen
3 Antworten
Versuch mal das Wort dienstaufsichtsbeschwerde drüberzuschreiben, das muss dann bearbeitet werden.
Aber ja, es wird sich gegenseitig geschützt.
Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Dienstherren richten. Dort wird dann bei Bedarf das Disziplinarverfahren eingeleitet.
Allerdings sagt man nicht umsonst, dass es „die drei f“ sind
formlos/fristlos/fruchtlos
Man leitet gar nichts ein
das macht der Dienstherr, wenn ein entsprechender Anlass vorliegt
Dann kann man bis zum St. Nimmerleonstag warten. Das ist ja gerade das Dilemma. Amtsleiter müssen überprüfbar sein über Nichtamtsvertreter. Sonst ist die heutige Kungelei Dauerzustand