Darf der Betreuer dem Betreuten gegen dessen Willen Privateigentum (Handy) wegnehmen?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Betreuung: Bei umfassender Betreuung, darf der Betreuer dem Betreuten gegen dessen Willen sein Handy sowie seinen Laptop wegnehmen, wenn der Betreute keine für ihn oder den Betreuer schädlichen Dinge, beispielsweise den Missbrauch für finanzielle Dinge, anstellt und das Handy keine Bedrohung für jemandes Wohl darstellt?
Der Betreute ist volljährig und hat der Betreuung freiwillig zugestimmt.
Vielen Dank für eure Antworten:)
3 Antworten
Kommt darauf an was seine Aufgabenfelder sind. In den nächsten Aufgabenfelder hat der Betreuer natürlich ein Einwilligungs Vorbehalt
Mit welcher Begründung nimmt der Betreuer beides denn weg?
Der Betreuer darf das, denn ein Handy kostet Geld und das hat der Betreute nicht. Der bekommt zwar einen Barbetrag von 114 euro, aber davon müssen Kosmetika, Friseur, Physiotherapeut, Schlüpfer gekauft werden.
Der Betreuer muß sicherstellen, daß der Betreute keinen Unfug damit anstellt. Auch Betreuer wissen, daß man mit dem Handy kostenpflichtige Pornovideos als Onaniervorlage herunterladen kann. Nur dafür ist halt kein Geld da. Du bist außerdem schon in der Vergangenheit böse aufgefallen, stimmts?
ich bin nicht aufgefallen. (falscher Adressat) .
Vor Kosten kann der Betreuer doch einfach eine Preapaid Karte einlegen. Wird bei Kindern doch auch gemacht.
Kommt doch drauf an , welche Bereiche die Betreuung umfasst .
Und auch ein Geschenk.
und wenn ich das Handy geschenkt bekommen habe?