Darf ich mit einem 3,5T Sprinter mit Anhänger im LKW Überholverbot überholen?

5 Antworten


PhilSkill99 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 11:59

Ich denke die Polizei hatte nichts besseres zu tun

PhilSkill99 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 12:03
@Lexl81

Soweit ich weiß hat er keine LKW Zulassung es ist ein Autotransporter unter 3,5 t

PhilSkill99 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 12:05
@Lexl81

Ob sie helfen tut das Fahrzeug ist nicht abgeriegelt und fährt 155 KMH

Lexl81  22.03.2021, 12:06
@PhilSkill99

Ich denke nicht das man einen autotransporter als PKW zulassen kann.

Der wird als LKW zugelassen.

Und mit LKW Zulassung gilt das überholverbot

PhilSkill99 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 11:57

Ne dies ist in der 5 Tages Woche passiert !!

Ja, du darfst überholen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe einen Opel Astra F Caravan mit Benzin und ein Mofa.

PhilSkill99 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 11:56

Ok weil ich ein Gerichtstermin habe zu diesem Fall , im Bußgeldschreiben steht nämlich Paragraph 277 Überholverbot mit einem PKW Auto Transporter und einem Pkw Anhänger

diese tat mir vorgeworfen wird

das wiederum für LKWs Gilt

PhilSkill99 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 12:02
@IlIIlIllIllI

Das Verkehrsschild ist der Route LKW der ein schwarzes Auto überholt

Leer unterwegs....

Entscheidend ist die zulässige Gesamtmasse.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

PhilSkill99 
Beitragsersteller
 22.03.2021, 12:01

Zu dem Zeitpunkt war keine Ladung drauf ansonsten 3,5t der Sprinter und 2,8t darf er ziehen der Anhänger darf 3,5t am Ende wiegen

Lexl81  22.03.2021, 12:15
@PhilSkill99

Es zählt die zulässige Gesamtmasse die im Schein eingetragen ist. Da ist es egal ob beladen oder unbeladen.

Wenn der Sprinter nicht als PKW zugelassen ist, und die Fahrzeugkombination ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5t hat, gilt das Überholverbot für LKW.
Ist der Sprinter als PKW zugelassen, darf man auch mit Anhänger überholen.

Ich kenne eigentlich so gut wie kein LKW-Überholverbot, wo nicht auch ein generelles Überholverbot für Fahrzeuge mit Anhänger gilt.