Hallo,

Ich Hatte eingentlich vor demnächst meinen Kleinen Waffenschein zu beantragen, doch nun hatte Ich vor kurzem einen Selbstverschuldeten Autounfall, desshalb bin ich mir nicht sicher ob ich die Berechtigung dazu noch habe den dort steht.

,,Um den kleinen Waffenschein zu erhalten, muss der Antragsteller volljährig sein, zuverlässig und persönlich geeignet. Diese Punkte werden von der Behörde überprüft. Personen, die einschlägig vorbestraft sind, haben in der Regel keine Aussicht auf Ausstellung eines kleinen Waffenscheins."

Desshalb bin ich mir nicht sicher ob ich es trotzdem versuchen soll.

Würde mich um Aufklärung freuen.

Liebe Grüße, G.H