Schwarzfahrer?

5 Antworten

Du kannst dich an deinen Nahverkehrsverbund wenden. Dann musst du nur die Bearbeitungsgebür bezahlen und nicht die Strafe. Da bekommst du auch dein neues Schülerticket.

Das ist keine "Strafe", sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Das fällt unter Vertragsrecht, und ist bei Minderjährigen unzulässig.

Und es ist dabei VÖLLIG EGAL, ob du die vergessen oder verloren hast. Es ist nicht zulässig.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Außerdem hattest du die Karte ja, und konntest sie nur nicht vorweisen. Es ist als doppelt unzulässig.

Deine Eltern sollen in deinem Namen an das Verkehrsunternehmen schreiben.

Natürlich hat er recht schwarfahren ist halt verboten.


TheJudgement  22.03.2021, 14:59

Strafrecht und Zivilrecht sind halt zwei unterschiedliche Dinge.

Ein erhöhtes Beförderungsentgelt ist bei Minderjährigen idR nicht rechtmäßig - und deshalb besteht dann darauf auch kein Anspruch (AG Bonn 4 C 521/08, AG Jena 22 C 21/01, AG Bergheim 23 C 166/98, AG Wolfsburg 12 C 30/90, AG Hamburg 22 b C 708/85 - anderer Ansicht: AG Köln 119 C 68/86)

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beantrage eine neue.

hättest du sie nur vergessen, wäre das anders

aber wer die Karte verliert und sich keinen Ersatz beschafft, fährt schwarz

Dann besorge schnell das neue Ticket. Du hast ja für diesen Zeitraum bezahlt?