Erpressung Minderjähriger?

8 Antworten

Es wäre gut wenn diese Minderjährige sich mit einer Vertrauensperson austauschen könnte. Schulpsychologin, vernünftige Erwachsene Freundin, jemand von einer Beratungsstelle.

sie fürchtet dass ihre Mutter davon erfährt, welche damit nicht umgehen könnte, und sich nicht vernünftig verhalten würde.

Das mit der Vernunft liegt dann ja in der Familie.

Ohne jemanden einzuschalten wird wohl nicht viel passieren, einfach von selbst hört in der Regel wenig auf.

Hallo

Also 1. Ich bin kein Anwalt, allerdings ist deine Freundin anscheinend rechtlich noch ein Kind. Im Grunde haben sich deine Freundin und die Person, die Sex mit ihr gefilmt hat, der Kinderpornografie schuldig gemacht.

Sie muss damit zur Polizei und da sie minderjährig ist, muss auch ihre Mutter informiert werden.


PatrickLassan  25.03.2021, 13:10
rechtlich noch ein Kind.

ist man bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs. Danach gilt man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs als Jugendlicher,

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Raved97850  25.03.2021, 13:19
@PatrickLassan

Jugendlicher, Kind egal was macht in diesem Kontext keinen Unterschied. Sie ist minderjährig und damit ist es ihr und auch anderen nicht erlaubt, pornografische Inhalte von ihr zu verbreiten. Siehe Wikipedia:
"Als Kinderpornografie gilt demnach pornografisches Material mit bildlichen Darstellungen echter oder realistisch dargestellter, nicht-echter Kinder, die an einer eindeutig sexuellen Handlung aktiv oder passiv beteiligt sind, einschließlich aufreizenden Zur-Schau-Stellens der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern. Als Kind wird dabei unter Berufung auf die Kinderrechtskonvention der UNO jede Person unter achtzehn Jahren definiert."

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PatrickLassan  25.03.2021, 13:24
@Raved97850

Das macht hinsichtlich der strafrechtlichen Folgen eine gane Menge aus, siehe z.B den unterschiedlichen Strafrahmen in § 184b und § 184c StGB.

Als Kind wird dabei unter Berufung auf die  Kinderrechtskonvention der UNO jede Person unter achtzehn Jahren definiert."

Im deutschen Strafrecht nicht. Das unterscheidet zwischen der Verbreitung kinderpornografischer und der Verbeitung jugendpornografischer Inhalte.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

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Raved97850  25.03.2021, 13:32
@PatrickLassan

Da hast du Recht. Es geht mir persönlich allerdings darum, dass es - egal ob Kind oder Jugendlicher - eine Straftat ist, welche hart verfolgt werden muss und nicht unter den Teppich zu kehren ist, wie das Mädel es anscheinend machen möchte.

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 welche damit nicht umgehen könnte, und sich nicht vernünftig verhalten würde.

Das sagt diene Freundin - meinst du sie kann beurteilen was vernünftiges Handeln ist? Ich nicht. Sie soll mit ihrer Mutter sprechen.

Deine Freundin solltet zur Polizei gehen . Auch wenn sie Angst hat . Das ist das beste. Weil wer weiss wie weit das gehen wird mit der Erpressung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung