Ist eine fristlose Kündigung hierfür gerechtfertigt?

Velbert2  01.03.2022, 16:22

Mit welcher Begründung?

ols2inbox 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 16:22

Arbeitsverweigerung

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

war bestimmt nicht das 1. Mal. Arbeitszeit - die wird bezahlt und das ist Betrug wenn er mit seinem Handy rumspielt.

sowas lässt sich kein AG gefallen.

"Je nach Umfang der privaten Ablenkung kann diese auch ohne Abmahnung zu einer fristlosen Kündigung führen."

https://www.schleifer-arbeitsrecht.de/gefaehrde-ich-mit-handyspielen-meinen-arbeitsplatz/

Wenn er tatsächlich etwas hätte arbeiten müssen - dann kann das gerechtfertigt sein. Wenn irgendwie "nicht viel los" war ... (und man darauf wartete, dass Arbeit anfällt - was man vielleicht am Handy im abgelegenen Raum nicht so schnell mitkriegt) - dann eher erst mal noch Abmahnung vielleicht.

Wo Lehrlinge wie Goldstaub gesucht werden? Da hat er dir nicht alles erzählt. Irgendwann ist mal Schluß mit den Samthandschuhen.

Kann man so nicht sagen. Es kommt auf die naeheren Umstaende an.

Waehrend der Probezeit oder danach? Wenn waehrend der Probezeit, kann man nichts dagegen tun. Bei Ausbildungsverhaeltnissen kann waehrend der Probezeit jederzeit fristlos gekuendigt werden, ohne dass dies begruendet werden muss.

Nach Ablauf der Probezeit sieht es dann aber ganz anders aus. Dann kann der Ausbildungsbetrieb nur kuendigen, wenn es einen schwerwiegenden Grund dafuer gibt und dann auch nur fristlos. Ob hier ein derart schweres Fehlverhalten vorliegt, das den Ausbildungsbetrieb zu einer Kuendigung berechtigt hat, laesst sich so nicht sagen. Wenn es sich um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt hat, war dieses sicher nicht schwer genug, um eine Kuendigung zu rechtfertigen. Kommen aber weitere Fehlverhalten hinzu oder hat sich der Auszubildende schon vorher oefter mal verdrueckt und wurde entsprechend abgemahnt, kann eine Kuendigung durchaus berechtigt gewesen sein.

Wie dem auch sei. Wenn der Auszubildende die Kuendigung nach Ablauf der Probezeit nicht fuer gerechtfertigt haelt, kann er innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Dort wird dann geprueft, ob der Ausbildungsbetrieb zur Kuendigung berechtigt war oder nicht (ob die Gruende fuer eine Kuendigung ausreichten).

Unterlaesst er dies oder reicht er die Klage erst nach Ablauf der 3 Wochen ein, bleibt alles so, wie es ist. Eine gerichtliche Ueberpruefung erfolgt dann nicht mehr und die fristlose Kuendigung hat weiterhin Bestand.

Es ist nur ein Bekannter von dir.

Er hat dir sicherlich einiges verschwiegen - oder glaubst du, dass es das erste Mal war, das er beim Arbeiten erwischt wurde, wie er sich unerlaubt Pausen gegönnt hat??? Frage ihn mal, bevor sich manche Leute die Finger wund schreiben.

Als Bekannter würde ich dann mit sowas (wie z.Bsp. bereits Abmahnung erhalten) auch nicht hausieren gehen.