Schufa wegen nicht bezahlen von Bußgeld?

3 Antworten

Klar geht das. Du musst es nur richtig machen, dann ist sogar Knast drin.

Nein. Weder das Finanzamt noch die STA arbeitet mit der privatrechtlichen SCHUFA zusammen. Eingetragen würden hier nur titulierte Forderungen o.ä., die im Schuldnerverzeichnis aufgelistet sind. Diese trägt die SCHUFA selbsttätig nach.

Das sollte jedoch dann dein geringstes Problem sein.


verreisterNutzer  28.02.2022, 15:29
Eingetragen würden hier nur titulierte Forderungen o.ä., die im Schuldnerverzeichnis aufgelistet sind. Diese trägt die SCHUFA selbsttätig nach.

Dafür sind dann aber nicht Finanzamt oder Staatsanwaltschaft zuständig? Wie kommen die dann in die Schufa Kartei?

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FordPrefect  28.02.2022, 15:31
@verreisterNutzer

Die Eintragung entsprechender Titel in das Schuldnerverzeichnis erfolgt mWn durch die Amtsgerichte, die die Titulierungen ausstellen. Dieses ist gem. § 882f ZPO für jedermann einsehbar, der nachweisen kann, berechtigtes Interesse für die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu besitzen.

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verreisterNutzer  28.02.2022, 15:32
@FordPrefect

Also arbeiten Gerichte usw. ja doch indirekt mit der Schufa zusammen, wenn auch nicht aktiv, aber die Einträge landen letztendlich bei der Schufa.

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FordPrefect  28.02.2022, 15:34
@verreisterNutzer
Also arbeiten Gerichte usw. ja doch indirekt mit der Schufa zusammen

Nein. Das Schuldnerverzeichnis ist per definitionem öffentlich. Die SCHUFA (ebenso wie andere Institutionen oder Auskunfteien) kann das eben auch einsehen. Dafür ist es ja auch da. Weder das FA noch die Gerichte melden irgendetwas an die SCHUFA direkt.

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Bußgelder können genau so gut einen Eintrag verursachen wie alle anderen Schulden auch.

Und da kannst du dich nicht vor drücken. Irgendwann musst du das Bußgeld bezahlen oder absitzen.