Anzeige wegen Spielzeugwaffe?
Hallo, es wurde heute jemand an Karneval von der Polizei zusammengeschlagen und verhaftet, da er eine Spielzeugwaffe auf einen Polizisten gerichtet hat. Man hat ihm dazu noch gesagt, dass ihn eine Anzeige erwarten wird. Wegen was will man ihn denn verklagen? Und welche Folgen hat er zu erwarten? Danke
Das die Aktion Natürlich vollkommen gerechtfertigt ist, bezweifle ich natürlich nicht. Ich bin da ganz auf der Seite der Polizisten. Mich würde eher interessieren welche Folgen er zu erwarten hat.
10 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Und wenn das so war... soll froh sein er nicht erschossen wurde...
Wenn ein Polizist mit einer Waffe bedroht wird, darf und muss dieser sich wehren und den Täter daran hintern.
Das kann verschiedene Methoden sein.
Man soltle und darf auch teilweise nicht mit einer anscheinswaffe an karneval rumlaufen. Sieht man oft aus der entfernung nicht ob sowas echt ist. Es gibt natürlich unterschiede wenn es ein gerät ist mit bunten Farben das Softpfeile verschiesst...
Wirklich zusammengeschlagen? kann ich mir nicht vorstellen. Entwaffnet und gefesselt vllt...
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Wenn die Waffe echt aussieht, dann handelt es sich um eine Anscheinswaffe und die darf man nicht öffentlich mitführen. Das ist aber erst einmal "nur" eine Ordnungswidtigkeit, die bis zu 10.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Wie das Zielen mit dieser Waffe auf einen Polizisten bewertet wird kann ich nicht beurteilen.
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Das mit dem Zusammenschlagen stelle ich mal in Frage. Es sei denn er hat sich den Polizisten widersetzt.
Wer so doof ist und eine Waffe auf Polizisten richtet, ist selbst dran Schuld, wenn er Probleme bekommt!
Das es eine Spielzeugwaffe ist, sieht man nicht immer auf den ersten Blick. Die Polizisten hätten ihrerseits auch die Waffen ziehen können!
Gerade in Anbetracht dessen, dass erst kürzlich zwei Polizisten bei einer Kontrolle erschossen wurden!
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Das passt: Die jetzt drohende Strafe ist harmlos im Vergleich dazu, dass ein Polizist ihn auch hätte in vermuteter Notwehr erschießen können. Der Täter hat zu einem gewissen Teil ein zweites Leben geschenkt bekommen. Ob das was kostet, ist da zweitrangig.
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Derjenige kann froh sein nicht erschossen worden zu sein. Wie kann man eine Spielzeugwaffe auf einen Polizisten richten?
Solange das keine Nerf oder Wasserspritzpistole in bunten Farben war, ist derjenige völlig bescheuert.
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Zusammengeschlagen? Das kann ich in welcher Zeitung nachlesen?
Eine Softair beispielsweise ist eine Anscheinwaffe. Die Polizisten haben keine Zeit, nachzuschauen, sie müssen sofort handeln. Und dabei kann es schon mal rau zugehen.
Darüber hinaus frage ich mich, was bei dem in der Denkmurmel nicht stimmt, das zu machen, was er gemacht hat.
Was ihn erwartet? Ein Verstoß gegen das WaffG und sicher noch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Was das ergibt, sagt ihm ein Richter.