Auflassung Grundbuch?

2 Antworten

Als Verkäufer- ist der Eigentumswechsel für dich relativ uninteressant. Von der Haftung bist du üblicherweise laut Vertrag ab Besitzübergang frei gestellt.

Wenn die Auflassungsvormerkung nun im Grundbuch steht- kommt es auf deinen Kaufvertrag an. Hast der Käufer vor Zahlung das Recht nochmals zu besichtigen?

Wenn du gemäß Kaufvertrag übergeben hast, der Besitz laut Kaufvertrag gewechselt ist - du den vollen Kaufpreis erhalten hast- ist der Rest das Problem des Notars.

Bis zum Übergabeprotokoll mit notierten Zählerständen- solltest du das Geld noch nicht verausgaben. ;). Einen Rest solltest du zumindest zur Umschreibung noch aufbewahren- falls du dich im Innenverhältnis noch mit dem Käufer über irgendwas streiten musst.


Mitschi782 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 18:23

Vielen Dank !

nein, im Kaufvertrag wurde eine Besichtigung nicht nochmal vereinbart. Für das eine haus hat er ja den Schlüssel / die anderen sind vermietet. Er hat laut Kaufvertrag auch „ gekauft wie gesehen „. Vor Ort wollte er eigentlich gar nichts sehen.. hmm.. war ihm „ egal“.

nein, sobald das Geld da ist, werde ich mit dem Käufer und dem Markler einen Tag zur Übergabe vereinbaren und dort alles festhalten… und etwas Geld lege ich natürlich auch beiseite ;).

ist dir bekannt das es von der Auflassungsvormerkung bis zur Auflassung noch Komplikationen gibt? Nicht das die Auflassung scheitert.. aber dazu tritt ja die Auflassungsvormerkung ja irgendwo auch ein oder nicht ? Das es für den Käufer reserviert ist

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kabbes69  01.03.2022, 18:40
@Mitschi782

Dann kann es sein, dass ihm die Übergabe auch "egal" ist. Makler- weiß ich nicht, dessen Job ist mit Unterzeichnung Kaufvertrag normal erledigt.

Probleme zwischen Auflassungsvormerkung und Auflassung - in dem Fall - Nein.

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 18:45
@kabbes69

vielen Dank !!
Doch zur Übergabe treffen wir uns und der Markler möchte das Übergabeprotokoll gerne aufsetzen :).

Aus Interesse.. was könnte es dann sonst an Probleme geben ? 😳

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Jetzt kann sich nichts nachteiliges mehr ergeben.


Mitschi782 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 12:39

Vielen Dank!

also wirklich gar nichts mehr ?

denn wenn ich das Geld habe und ausgebe und dann klappt die endgültige Eintragung (aus welchem Grund auch immer) nicht … dann hänge ich da ..

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VirageXO  01.03.2022, 12:41
@Mitschi782

Sagen wir: nichts, was den Eigentumserwerb hindern könnte.

Das Grundstück könnte sich noch immer als atomar, biologisch oder chemisch kontaminiert herausstellen. Oder sonstwas in der Richtung.

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 12:52
@VirageXO

Ja das weiß der Käufer und wurde auch im Kaufvertrag niedergeschrieben und beim Preis berücksichtigt.

ich hab nur ein wenig bedenken, wenn das Grundbuchamt zum Schluss doch sagt „ ne klappt nicht mit der Eintragung“. Und ich stehe dann da.

Also bist du dir sehr sicher ja ?

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Vampire321  01.03.2022, 14:33
@Mitschi782

Es kann jetzt nur noch platzen, wenn das Geld nicht gezahlt wird!

Es liegt also einzig und allein an dir

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 14:55
@Vampire321

Ok danke! Ja, ich bin der Verkäufer.. also du meinst es liegt am Käufer , richtig?

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VirageXO  01.03.2022, 15:13
@Mitschi782

Ich verstehe den Hintergrund deiner Frage nicht, wenn du doch der Verkäufer bist. Worüber machst du dir denn Sorgen?

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Vampire321  01.03.2022, 15:34
@Mitschi782

liegt die Auflassung vor?

frag den Notar was er dem Käufer für eine Frist gegeben hat… vorher würde ich den auch nicht rein lassen!

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 16:22
@VirageXO

Ich mache mir Gedanken, dass ich das Geld in den nächsten Tage bekomme, dann natürlich was davon ausgebe. Die Auflassungsvormerkung wurde ja eingetragen … Und dann wenn die endgültige Auflassung eingetragen wird - das es da Probleme gibt und der Käufer (aus welchen Gründen auch immer) nicht ins Grundbuch eingetragen werden kann.

und ich dann sein Geld nicht mehr habe.. deswegen fragte ich ob es bei der endgültigen Auflassung ins Grundbuch noch Komplikationen geben kann.. bin halt immer so nachdenklich..

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Mitschi782 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 16:25
@Vampire321

auflassungsvormerkung wird in den nächsten Tagen vom notar per Post ankommen. Und dann hat er Zeit innerhalb von einer Woche nachm Einschreiben zu überweisen. Eigentlich war der Zahlungstermin schon, verschob sich aber weil die Vormerkung so lange gebraucht hat..

ja Schlüssel hat er schon bekommen , weil er die eine hausHälfte und Garagen ausräumen wollte .. ist das schlimm ?

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Vampire321  01.03.2022, 17:36
@Mitschi782

Kommt drauf an … wenn der dir das Geld wie vereinbart überweist ist alles ‚tacko‘

kommt bei dem jetzt was dazwischen und der hat plötzlich kein Geld, sitzt der in deinem Haus ..,

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