Ist es Diebstahl wenn der Kunde vor mir seinen Pfandbon nicht abzieht und ich ihn an mich nehme?


01.03.2022, 00:38

Natürlich nur wenn der Ursprungseigentümer unbekannt ist.

2 Antworten

Der "Ursprungseigentümer" ist dir zwar unbekannt, aber nicht der Besitzer. Denn nach geltender Rechtsprechung gehen verlorene Gegenstände von Kunden direkt in den Besitz des Ladenbetreibers über. Eigentümer bleibt der jeweilige Kunde der ihn verloren hat. Es handelt sich somit nicht um eine Fundsache im juristischen Sinne, da hier das Merkmal "besitzlos" fehlt.

Das bloße Andichnehmen stellt noch keine Straftat dar. Erst wenn du vor hast den Bon zu behalten, bzw. ihn einzulösen und das Geld zu behalten, dann ist es ein Diebstahl (§ 242 StGB):

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


JayMallow188 
Beitragsersteller
 01.03.2022, 12:36

Top, danke für die Erklärung!

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Es ist eine Unterschlagung.

Es ist dasselbe in grün, wenn man die vergessenen Geldscheine im Geldautomat eines vorherigen Kunden eingesteckt.