Wie kann man eine Schenkung nachweisen?

2 Antworten

Wenn die Mutter die Schenkung freiwillig, also ohne z.B. einem Druck der Empfänger nachzugeben, gemacht hat, war das einzig und allein ihre Sache und sie war dazu berechtigt, ohne irgend jemand fragen zu müssen. Hat sie unter Zwang oder Androhung von Nachteilen gehandelt, wäre das eine Straftat des den Zwang Ausübenden (z.B. Nötigung oder gar Erpressung), die bei der Kripo angezeigt und von ihr aufgeklärt und dann ggf. von der Staatsanwaltschaft angeklagt werden müsste. Sofern das Geld beim Täter noch greifbar wäre, könnte es - ggf. per Klage - zurück verlangt werden. Wenn das geld bar vom Konto abgehoben wurde, müsste die Bank der Erbin Auskunft darüber geben, wann und an wen die Auszahlung erfolgt ist. Das ist schon deshalb nötig, weil bei Geldvorgängen in dieser Größenordnung die Bank nach den Vorschriften über Geldwäsche verpflichtet ist, den Vorgang genau zu dokumentieren und ggf. an die Finanzbehörde zu melden.

Also: Bei der Bank persönlich vorsprechen und die Situation klären. Aber wie gesagt, wenn die Zahlung freiwillig erfolgt ist, wird nichts zu machen sein, allenfalls den Empfängern androhen, sie wegen Steuerhinterziehung anzuzeigen, wenn sie versäumt haben sollten, für den über die Freigrenze von 20.000 € hinaus gehenden Schenkungsbetrag Schenkungssteuer zu zahlen.

Das wird schwierig m wenn es keine Dokumente gibt. Vielleicht über die Bank?