Vor unserem Wohnhaus steht seit 2 Jahren ein herrenloses nicht zugelassenes Auto. Das gehört niemandem in unserem Wohnhaus, drinnen vergammelt alles und das Auto verrostet, jetzt langsam gehen die Parkplätze aus, da neue Mieter einziehen und der Parkplatz wird benötigt. Da das kein öffentlicher Grund ist, ist das Sache des Vermieters. Ich rufe ihn morgen nochmal an. Da würde ich ihm schon eine Frist setzen wollen das Auto zu beseitigen. Ansonsten wenn nach dieser Frist nichts passiert würden wir ein Schreiben mit Einschreiben verfassen, wo wir nochmal eine Frist setzen. Nach dieser Frist wollen wir einen Abschleppwagen holen und dies dem Vermieter in Rechnung stellen. Welche Frist ist angemessen?