Wer ist verantwortlich den Gasanschluss auszubauen? Mieter oder Vermieter?

7 Antworten

Nein, du musst in deinem Eigentum gar nichts zurück bauen. Du kannst ihr netter weise erlauben es auf ihre eigenen Kosten zu tun. Ein Recht darauf hat sie aber nicht.

Die Kosten des Rückbaues trägt der Mieter. Du als Vermieter bestellst den HLS-Monteur, der für Gasanlagen zugelassen ist. Am Mietende ist genau so vorzugehen:

Du bestellst den Monteur, wenn die Küche entfernt wurde, die Kosten der Wierderherstellung des Gasanschlusses bezahlt der Mieter. Schließlich kannst du bei Querelen die Kaution verwenden.

Wenn die Küche eine Maßanfertigung ist, dann hat der Mieter sie Besonderheiten des Aufstellungsortes beim Aufmaß nicht berücksichtigt. Daher wird er auch kostenpflichtig.

Realisti hat recht.

Es kommt auf euch an. Wenn ihr es besser findet den Anschluß zu ändern, könnt ihr es auf eure Kosten machen. Wenn ihr nichts davon wissen wollt, dann kann sie es veranlassen und muß es bei Auszug wieder rückgängig machen.

Meine Vermieter haben - bei anderem Thema - sich mit uns geeinigt und wir haben die Kosten 50/50 geteilt.

Da die neue (gebrauchte) EBK wie die alte mitvermietet ist, ist für die Änderung des Gasanschlusses auch die Vermieterin zuständig und nicht du/ihr als Mieter. Setze eine Frist von 3 Werktagen und kündige bei Verzug an, dass du einen Installateur beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.

Jede bauliche Veränderung, die der Vermieter nicht trägt (oder haben möchte) muss der Mieter selber tragen und auch beim Auszug wieder rückgängig machen.

Wenn das eine Verbesserung ist (oder ein Upgrade) wäre der Vermieter dumm, den Rückbau zu verlangen. Man könnte dann auch nett sein und sich die Kosten teilen.

Man könnte auch als Vermieter überlegen es trotzdem selber zu machen, damit nicht gepfuscht wird oder unsachgemäße Arbeiten passieren.