Kann der Vermieter einen Kündigen wenn man die Miete 1 Tag zu spät zahlt?
Angenommen die Miete wird immer am 1. des Monats abgebucht, und man am 2. es zurück überweist, kann der Mieter einem dann kündigen ?
Du meinst wohl ob der Vermieter dir kündigen kann? Weil der Mieter zahlt an den Vermieter.
Ja meine den Vermieter, habe schon korrigiert, aber das dauert hier ja immer gefühlt Stunden bis das mal bestätigt wird von nem Moderator
9 Antworten
Miete ist fällig am 3. Werktag gezahlt bzw. überwiesen. Wenn es berechtigten Grund für eine Rücklastschrift gibt, darf eine erneute händische Überweisung nicht den Mieter benachteiligen.
Wenn deine Bank den Dauerauftrag von dir hat jeweils am 1. des Monats die Miete an den Vermieter zu überweisen, dann ist auch der 2. des Monats voll in Ordnung, denn du bist verpflichtet bis zum 3. Werktag desMonats die Mieter angewiesen zu haben.
Daher könnte die Miete auch am 5. des Monats beim Vermieter auf dem Konto gutgeschrieben sein. Damit ergibt sich kein Kündigungs- oder Abmahnungsgrund für den Vermieter gegen dich.
Nein, das ist fast egal.
50% ca verwechseln Mieter und Vermieter öfters.
Angenommen die Miete wird immer am 1. des Monats abgebucht, und man am 2. es zurück überweist
Verstehe ich nicht...
Wenn du einmalig zu spät zahlst, wird dir nichts passieren. Zahlst du permanent zu spät, kann es eine Abmahnung und später die Kündigung geben.
Nein, so schnell geht das nicht.