Privatparkplatz nicht/zu spät gekennzeichnet - Abschleppen rechtens?
Hallo,
müssen Anwohnerparkplätze bzw. Stellflächen die Mietern von Wohnungen zugewiesen sind, explizit dafür gekennzeichnet sein, also zB durch ein Kennzeichen vor dem Parkplatz oder einem allgemeinem Schild "Parken nur für Anwohner", damit man anderen dort das parken verbieten darf?
Dürfte der Mieter des Parkplatzes ein Auto abschleppen lassen, welches dort parkt, ohne dass der Parkplatz entsprechend gekennzeichnet ist?
Wie verhält es sich, wenn ein Auto auf dem ungekennzeichneten Parkplatz steht, der Mieter es abschleppen lässt und erst kurz darauf den Parkplatz kennzeichnen lässt? Muss dem "Falschparker" in diesem Fall eine angemessene Frist gegeben werden, auf die Kennzeichnung zu reagieren, um sein Fahrzeug umzustellen, damit das abschleppen "rechtens" wäre?
Vielen Dank vorab!
3 Antworten
Hi, das muss schon irgendwie als Privatparkplatz gekennzeichnet sein, sonst könnte der Parkplatzbesitzer auf den Ko0sten sitzenbleiben.
Grundsätzlich ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie einen Privatparkplatz mit einer Kennzeichnung versehen müssen. Allerdings können Sie nur, wenn ein entsprechendes Schild vorhanden ist, Ansprüche geltend machen, wenn dort jemand unberechtigt parkt.
Ist beim Privatparkplatz eine Kennzeichnung Pflicht? (bussgeldkatalog.de)
Die Frage sollte eher lauten wie man auf die Idee kommt, sich einfach auf fremde Parkplätze zu stellen. Solche Parkplätze sind für die Mieter oder Eigentümer nicht gratis.
Außerdem müssen sie nicht gekennzeichnet werden, dass dort sonst niemand parken darf. Das sagt einem eigentlich der Hausverstand.
Wenn man sich nicht sicher ist, ob man dort parken darf, dann würde ich es lassen. Das ist aber nur meine Meinung.
Naja, es gibt ein paar Parkplätze, die zwar an dem Mehrfamilienhaus angrenzen, jedoch nicht zweifelsfrei dazu gehören. Deshalb ist auch nicht ganz klar, ob sie dazu gehören oder nicht.