Grenzbaum wurde von Nachbar gestutzt?
Hallo zusammen,
wir sind grade am Anfang eines nachbarschaftsstreit und ich habe eine Frage. Wir wohnen in Reihenhäusern und haben einen Grenzbaum der genau zwischen den beiden Häusern steht.
mein Nachbar möchte diesen am liebsten Fällen. Wir haben nicht zugestimmt. Jetzt hat er die Äste auf seiner Seite radikal gekappt. Der Baum steht unter bestandsschutz. Jedoch hat er bei seiner Aktion auch Äste auf unserer Seite gekappt womit wir überhaupt nicht einverstanden sind. Wie können wir dagegen vorgehen?
vielen dank schonmal:)
8 Antworten
Solche Streits eskalieren in der Regel. Da er hier aber schon Tatsachen geschaffen hat, gibt es hier nur die Möglichkeit einer Anzeige und Einforderung eienes Schadenersatz.
Falls der Baum so stark gestutzt wurde, dass er statisch nicht mehr stabil ist, kann er ein ziemliches Bußgeld bekommen.
Es gibt in dieser Kategorie ziemlich viele Fälle, es kommt daher immer auf den Einzelfall an. Der Nachbar darf darf den Baum zwar stutzen, aber nur soweit es ihn verhindert auf seinem Grundstück zu bewegen, oder eine Gefährdung vorliegt. Auch da gibt es viel Einzelfallentscheidungen.
Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des (Grenz-)Baumes verlangen, § 923 Abs. 2 S. 1 BGB. Die Kosten der Beseitigung fallen beiden Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last, § 923 Abs. 2 S. 2 BGB
Eure Zustimmung ist dafür rein rechtlich nicht erforderlich. Das kann jeder Nachbar alleine verlangen, auch eurer Nachbar.
Auch das Beschneiden des Baumes ist in Ordnung, selbst wenn der Baum dadurch absterben sollte: BGH-Urteil vom 11. juni 2021 - V ZR 234/19
Ich kenne einen Fall, wo der Nachbar vom Grenzbaum nur seine Seite gekappt hat, der Baum ist bein mächsten Sturm zur anderen Seite aufs Haus gefallen. Wenn schon schneiden, dann augewogen.
Für den Grenzbaum gilt § 923 BGB.
Der BGH urteilt selten im absolut luftleeren Raum. Der o.g. Paragraph dürfte da immer eine Rolle gespielt haben.
Es kann der frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Ihr könnt eure Lebensqualität unendlich schützen, wenn ihr deshalb keinen Rechtsstreit von Zaun brecht! Die Äste auf eurer Seite waren zwar gesetzlich geschützt, aber über verschüttete Milch soll man nicht klagen. Sagt ihm einfach Freundlich Bescheid, dass das mit den Ästen auf eurer Seite nicht in Ordnung war.
Und die Urteile vom BGH gelten auch.