Cybergrooming?

3 Antworten

Es ist nicht verboten, sich als Kind auszugeben.

Bestraft wird eigentlich nur, was angezeigt wird. Das Problem ist halt, oft wird dann nichts gemacht, weil ja noch nichts passiert ist. Also wenn wir jetzt nur mal davon ausgehen, dass du nach Nacktfotos oder so gefragt wirst. Wie hoch solche Strafen ausfallen, weiss ich leider nicht. Ich habe sowas noch nie zur anzeige gebracht, weil es eh schwierig ist wegen der Anonymität, denjenigen zu finden.

Du machst dich selbst strafbar, wenn du einen Fake-Account erstellst. Cybergrooming ist nichts, womit man herumspielen sollte.