goPay Geld zurück?

Hallo Leute, ich habe seit einigen Monaten extrem hohe Rechnungen von der Telekom bekommen. (Ich nutze einen Internet-Stick mit Vertrag) Zuerst habe ich gedacht die höheren Kosten wären dadurch entstanden, dass ich ab und an einen Pass gebucht habe um mein Datenvolumen zu erhöhen.

Nun bin ich aber in meinen Rechnungen auf den Namen Globway B.V. gestoßen. DIese scheinen ein Drittanbieter zu sein, der mir irgendwelche Dienste in Rechnung stellt.

Ich habe natürlich nie (bewusst) irgendein Abo abgeschlossen, durch das mir solch exorbitante Kosten entstehen würden.

Hat jemand Erfahrungen mit dem Laden gemacht? Was hat geholfen? Habt ihr euer Geld zurückbekommen?

Ich habe jetzt erst einmal den Telekom-Kundenservice angeschrieben, in der Hoffnung, dass sie mir helfen können. Ich habe außerdem gelesen, dass ich mein Abo einfach kündigen kann. (Soll irgendwas mit gopay sein) Ich habe auch auf meinem Internetstick Nachrichten bekommen, welche den Text :" Name: Nummer: goPAY Inhalt: Lieber Kunde, wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für mobile Dienste bereits xxx EUR in Ihrem Abonnement verbraucht haben. Hilfe? http://www.goPAY.de/ABO" enthielten. Ich habe keine Ahnung was das für ein ABo sein soll und wo es herkommt.

Wisst ihr was ich tun kann, um erstens mein Geld zurückzuerhalten und zweitens das Abo zu kündigen?

Ich wäre euch wirklich dankbar, wenn ihr mir helfen würdet.

Rechnung, Widerruf, Abofalle, Telekom, gopay
o2 akzeptiert keine Ratenzahlung - jetzt Mahnung vom Rechtsanwalt - was tun.

Also, ich konnte ab Oktober meine Handyrechnung nicht mehr zahlen. Höhe der Handyrechnung war 45,00€.

Im Oktober habe ich meinen Tarif herabgestuft auf 34,99 im Monat und hab gesagt bekommen, dass ich 50 Frei - SMS habe, auf der nächsten Rechnung jedoch wurde mir jede SMS einzeln abgerechnet. Im o2 Laden, wo ich auch den Tarif geändert habe, wurde mir dann gesagt, ich hätte doch keine 50 Frei - SMS.

Nun gut, mittlerweile beläuft sich die Rechnung auf 252€ und da kommen jetzt noch 52,50€ hinzu, da der Vertrag im April 2013 endet.

Bei o2 habe ich mittlerweile zweimal versucht eine Ratenzahlung zu vereinbaren, da ich z.Zt. nur mein Kindergeld zur Verfügung habe und dieses auch nicht ganz, da ich Strom davon bezahle. Einmal habe ich 10,00€ angeboten und habe von o2 gesagt bekommen, das geht nicht, ich müsse 45€ abdrücken. Beim zweiten Mal habe ich dann 20,00€ angeboten und dies wurde wieder abgelehnt und es wurde auf die 45€ hingewiesen.

Nun habe ich die 2. Mahnung von deren Rechtsanwalt Bissel + Partner bekommen und da wird auf ein gerichtliches Mahnverfahren aufmerksam gemacht. Nun gut, ich kann nicht binnen 1er Woche 252€ auftreiben.

An wen muss ich mich nun wenden bezüglich einer Ratenzahlung Vereinbarung?! An den Rechtsanwalt oder an o2?! Oder soll ich einfach einen Betrag XY an o2 überweisen und das dann per Postweg nochmal verdeutlichen, dass mehr nicht geht und dann mon. brav die Rate bezahlen?

Bitte um aufschlussreiche Antworten.

Finanzen, O2, Rechnung, Rechtsanwalt, Geld, Handyanbieter
Klarna-Rechnung? Echter Betrug!

Mir geht es vielen anderen, die von Klarna.de betrogen werden. Habe heute eine Ratenzahlungsrechnung über fast 80,00 EUR erhalten ! Bis ich herausgefunden habe, dass es sich um meine schln lange her liegende Bestseller-Shop-bestellung ging. Die hälfte der Ware habe ich gleich Retoure geschickt, weil die Kleidung nicht gepasst oder Material nicht wie abgebildet war (habe auch eine Retourenbestätigung über diesen Betrag als Gutschrift erhalten per E-Mail) und die anderen hälfte der Rechnung, dessen Ware ich behalten habe, habe ich noch am Liefertag online überwiesen (Beleg habe ich auch),

Jetzt bekomme ich für die Retour gesandte und gutgeschriebene Ware plus Zinsen etc. eine monatliche Ratenrechnung von Klarna.,de zugesandt, für Ware die ich nicht habe !!! Das ist ein unglaublicher Betrug !!!! Fazit: Aufpassen bei Bestellungen, wenn Klarna erwähnt wird. War mir jedoch icht bewusst. Wollte halt nur auf Rechnung zahlen , nach Erhalt der Ware (dafür habe ich auch bei Bestseller 3,00 EUR Gebühren extra zahlen müssen für die Rechnungs-Zahll-Variante). Dann zahlt man sofort alles und bekommt hinterher viele Wochen später uminöse Ratenzahlungsaufforderungen für Ware die einem als Retoure gutgeschrieben wurde. Ein unglaublicher Skandal ! Das war meine erste und auch letzte Bestellung bei "Bestseller" ! Finger davon weglassen, bringt nur viel Ärger, weil einem Betrüger hoch drei damit im Nacken sitzen !! Tina

Finanzen, Rechnung, Betrug, Online-Shop, Onlinehändler, Klarna
Abmahnung aus den USA

Hallo zusammen,

kurz zur Vorgeschichte: Ich war auf der Suche nach einem Framework für Webdesign. nach kurzem googeln bin ich auf folgende Seite gestoßen - http://timothy-css-framework.us/timothy-framework-materials-free-download.html - hier habe ich die neuste Version des Frameworks heruntergeladen und entpackt.

Im Hauptordner befand sich eine README.txt in der stand, dass ich versucht habe illegalen Content herunterzuladen.

In der Textdatei droht die "Digital Millennium Copyright Act" (DMCA - ansässig in den USA), eine Rückfrage an meinen ISP zu stellen, da sie meine IP-Adresse haben.

Nun zu meiner konkreten Frage: Ist es überhaupt möglich, dass eine Behörde der USA Kontaktinformationen zu eimem Kunden eines deutschen ISP einfordern kann/diese dann auch erhält?

Unser deutsches Datenschutzrecht/Schutz der Persönlichkeit scheint ja sehr streng zu sein, sodass es selbst deutschen Behörden nicht ohne weiteres möglich ist, einfach mal so die Kontaktdaten zu bekommen.

Weiter droht die DMCA damit, dass sie mir eine Rechung von ca $2700 über meinen ISP stellen werden. Gibt es denn Präsenzfälle, in denen einem Kunden die Strafe per Rechung über den ISP gestellt wurde? Klingt für mich sehr dubios?!

Gibt es denn grundsäzulich so etwas wie einen Drittanbieterschutz bei einem ISP? Solche Sperren sind ja grundsätzlich bei Mobilfunkverträgen möglich und müssen per Gesetz sogar angeboten werden (z.B. zum Schutz vor Abo-Fallen in die man versehentlich durch einen flaschen Klick auf dem Handydisplay tappt). Gibt es sowas auch bei einem ISP wie Kabel Deutschland oder 1&1?

bin schon auf eure Meinung gespannt.

Download, Rechnung, USA, Abmahnung, Urheberrecht, IP-Adresse, Strafe, ISP
Paket wurde laut DHL zugestellt doch ich habe nichts erhalten muss ich die Rechnung zahlen?

Hallo zusammen,

also der genaue Sachverhalt sieht so aus, laut DHL wurde mein Paket vorgestern an mich zugestellt doch ich war zu diesem Zeitpunkt arbeiten und bei meinem Freund der Zuhause war wurde nichts abgegeben genauso wie bei den Nachbarn.

Dann habe ich mich zuerst an DHL gewendet die aber meinten ich müsste mich an den Versender des Paketes wenden was ich auch getan habe ( es handelt sich um ein Spielzeug von dem Online Shop baby-markt).

Diese haben mir nun die SIgnatur zukommen lassen damit ich schauen kann ob diese mir etwas sagt, was sie aber wie schon gedacht nicht tut. Nun habe ich meine Unterschrift und eine Erklärung das ich kein Paket erhalten habe an den Versender geschickt und die werden das an DHL weiterleiten.

Nun habe ich auch nachgefragt was passiert wenn die Fahrerbefragung nichts ergibt und mir wurde dann gesagt das ich die Ware trotzdem bezahlen muss und DHL auch keine Kostenerstattung in so einem Falle übernimmt.

Da frage ich mich aber ob so etwas sein kann ich meine ich habe nichts bekommen und bin auch nicht Schuld daran das ich nichts erhalten habe also wiso soll ich etwas bezahlen wenn ich doch keine Ware erhalten habe?

Ich finde das ist eine Unverschämtheit, hatt von euch jemand mit so etwas schon Erfahrung gemacht? Würde mich sehr über eure Antworten freuen.

Schadensersatz, Rechnung, Paket, DHL, Haftung, verschwunden
Rechnung höher als Kostenvoranschlag (Arzt)

Hallo,

ich bin bei einer Praxis in Behandlung und nehme Leistungen in Anspruch, die privat abgerechnet werden. Um mir vorab einen Überblick über die Kosten zu verschaffen, habe ich mir einen Kostenvoranschlag aushändigen lassen.

Aus diesem gehen Kosten i.H.v. 680 Euro hervor (exkl. Medikamente). Es wird laut Gebührenordnung der Faktor 1,5 veranschlagt. Auf der Internetseite der Praxis stehen ebenfalls Kosten für die selben Leistungen i.H.v. "450 - 600 Euro zzgl. Medikamenten".

Nun habe ich die Leistung in Anspruch genommen und erhalte heute eine Rechnung i.H.v. 1.009 Euro. Es wurde der Faktor 1,8 bis 2,3 lt. Gebührenordnung der Ärzte veranschlagt (statt wie im Kostenvoranschlag 1,5).

Nun liegt die Rechnung ja um 50 - 100 % höher als der Kostenvorschlag und die Internet"werbung".

Das ist mein Kenntnisstand:

1) Mir ist bewusst, dass ein Kostenvoranschlag nicht bindend ist - ich weiß jedoch auch, dass er ohne Beratung oder Information nur um max. 15 - 20 % abweichen darf. Hier liegen wir jedoch weit höher.

2) Die Internet"werbung" ist ebenfalls nicht bindend. Jedoch stehen Preise dort, die auch nicht von der Hand zu weisen sind.

3) Ich habe vorsorglich einen Rechnungseinspruch bei der Praxis eingelegt und warte erst einmal ab.

4) Ich habe in der Praxis im Vorfeld und im Verlauf der Behandlung mehrfach (mit Zeugen) nach den Kosten gefragt und ich wurde immer auf den Kostenvoranschlag verwiesen.

5) Ich weiß, dass Ärzte bis zum Faktor 2,3 ohne Begründung abrechen dürfen...aber auch, wenn dem ein Kostenvoranschlag mit anderen Werten voraus gegangen ist?

Meine Fragen:

  • Welche Rechte habe ich überhaupt?
  • Muss ich die Rechnung bezahlen, wenn sich der Arzt quer stellt?
  • Wo wende ich mich am besten hin, sollte der Arzt nicht reagieren und die Zahlungsfrist verstreichen?

Vielen, lieben Dank für Eure Antworten!

Liebe Grüße Nrathea

Rechnung, Gebühren, Arzt, Krankenkasse, Kostenvoranschlag, GOÄ
Skonto auf Rechnung -> Gutschrift. Wie richtig?

Hallo!

Eine Frage die mich schon länger interessiert und für die ich keine Antwort finden kann.

Wir sind ein Grosshandelsunternehmen und versenden Ware auf Rechnung. Als Zahlungsanreiz gewähren wir auch Rechnungsskonto von im Schnitt 3%.

Natürlich können unsere Kunden die Waren auch wieder retour senden wenn sie nicht zufrieden damit sind oder wenn sie es sich anders überlegt haben. Da erstelle ich dann eine Gutschrift, welche sich unsere Kunden entweder abziehen können oder auf Wunsch wird der Betrag auch wieder zurück überwiesen.

Nun zur eigentlichen Frage: Wie verhindere ich, dass wir den Skontobetrag verlieren?

zB: Kunde bestellt Waren im Wert von 1000Euro. Wir liefern die Ware und senden die Rechnung. Diese Rechnung wird mit Skontoabzug von 3% bezahlt (also 970Euro), der Kunde überlegt es sich aber anders und sendet die Ware wieder zurück. Ich schreibe daraufhin eine Gutschrift, die aber normalerweise auf 1000 Euro lautet. Wir würden also 30Euro verlieren (neben Verpackungs- und Versandkosten).

Hier habe ich es bisher so gemacht, dass ich den Gutschriftbetrag einfach verringert habe indem ich "Kontoabzug -3%" als Position mit reinnehme. Gab bisher noch keine Probleme damit. Ob es so richtig ist weiß ich allerdings nicht.

Aber das kann ich auch nur machen, wenn der Kunde in Zwischenzeit schon bezahlt hat und ich sehen kann ob er sich Skonto abgezogen hat.

Wenn der Kunde aber noch nicht bezahlt hat wenn ich die Gutschrift schreibe, dann kann ich ihm da auch kein Skonto abziehen. Sonst würde unser Kunde auf den 3% sitzenbleiben.... Wenn der Kunde aber genau zu dieser Zeit mit Skonto bezahlt und dann die Gutschrift bekommt hat er 3% des Warenwertes gewonnen.

Also wie ist das gesetzlich geregelt? Es kann ja nicht sein, dass man 3% verdienen kann indem man vorsätzlich teure Sachen auf Rechnung mit Skonto kauft und es dann wieder zurückgesendet wird. 3% innerhalb weniger Wochen ist ein ganz schönes Einkommen wenn mans drauf anlegt...

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Handwerker Rechnung Pauschal Vereinbarung spätere Nachträge erlaubt?

Hallo Freunde,

Hatte letztes Jahr ein Sanitärfirma beauftragt bei mir zuhause,Heizung uns Sanitärarbeiten durchzuführen,dafür haben wir Pauschalpreise beim Installation vereinbart.

Auch haben wir eine Festen Zeitpunkt vereinbart wo die Arbeiten erledigt sein müssten.

Habe eine Schriftliche Angebot vom Handwerker erhalten,wo später auch die Rechnung mit der Handwerkerrechnung zugesandt wurde,die Arbeiten hat der Handwerker verzögert bzw.nicht zur der angegebene Zeitpunkt erledigt,daraufhin habe ich ihn auch mehrere Fristen gesetzt und ihn aufgefordert die arbeiten zu erledigen,jedoch ohne erfolg.

Daraufhin habe ich einen anderen Sanitär Firma beauftragt,welche die Arbeiten erledigte.

Der Handwerker der die Arbeiten nicht erledigen konnte,bestand auf die vollständige auszahlungen der Rechnung da er angeblich 70%des arbeits geleistet hätte.

Habe jedoch an den anderen Handwerker Firma auch geld bezahlt,da er die Arbeiten vervollständigt hat.

Jetzt bekam ich vor einigen Monaten eine Rechnung von dem Handwerker welche nicht in der Lage war mir die Arbeiten Fristgerecht zu erledigen,wo er NACHTRÄGLICH Arbeitskosten in Rechnung stellt,auch für ein Arbeiter welche nie da war und ich solle auch für ihn bezahlen!!!

Daraufhin habe ich diese abgestritten,wo er mich dreisterweise auch noch angeklagt hat da ich ihm angeblich die Rechnungen nicht bezahlt hätte.

Habe sowohl den Schriftlichen Angebot als auch den Rechnung wo ausdrücklich draufsteht das wir PAUSCHAL preise vereinbart haben.

Er behauptet ich sollte eigenleistungen bringen wo nie davon die rede war.

Habe bereits mein Anwalt eingeschaltet jedoch möchte ich euch auch Fragen ob man nachdem eine Rechnung erstellt wird,im nachhinein Nachträge gemacht werden können schließlich habe ich ja den Angebot und den Rechnung wo nirgendwo von einem Eigenleistung die rede war,außerdem hätte ich erfahrung mit dem Handwerklichen Arbeiten hätte ich Sinnvollerweise doch keine Sanitär Firma beauftragt!

Bitte helft mir !!!

gibt es auch Gerichtliche Urteile gegen solche fällen?

Rechnung, Rechtsanwalt, Handwerk, Recht, Handwerker, Sanitär

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